Messungen nach DIN VDE 0701/0702: Was ist DIN VDE 0701/0702

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

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Neuer Beitragvon Schwarz am Samstag 2. November 2002, 08:08

In der DIN VDE 0701/0702 sind die Anforderungen für die Prüfung
• des Schutzleiterwiderstandes,
• der Isolationswiderstandsmessung,
• der Ersatzableitstrom,
• des Berührungsstromes,
• des Schutzleiterstromes
enthalten.


DIN VDE 0701=> Prüfung nach Reparatur

DIN VDE 0702 => Wiederholungsprüfung


Die oben genannten Prüfungen sollen sicherstellen, dass bei normalen Gebrauch von Elektrogeräte zu keiner Zeit für den Anwender eine Gefahr besteht.


Die Messung muss an ortsveränderlichen Betriebsmitteln durchgeführt werden.

Ortsveränderliche Betriebsmitteln sind Elektrogeräte die während des Betriebs bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen das elektrische Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen zustand geprüft werden. Im privaten Haushalt sind die Messungen daher nicht Vorschrift.


Fragen:
- Habt ihr schon einmal solche Messungen durchgeführt?
- Wie sind eure Erfahrungen damit?
- Was für Messgeräte habt ihr verwendet?


Solltet ihr Fragen, Ergänzungen oder Fehler gefunden haben
Dann her damit

Fortsetzung folgt

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Alle angaben ohne Gewähr
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Wolfgang
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Neuer Beitragvon JosefScholz am Samstag 2. November 2002, 21:09

Hallo Wolfgang

Ich bin gelernter Elektroinstallateur, war 5 1/2 Jahre Bordelektriker auf großer Fahrt, danach 15 Jahre Industrie-Elektriker und heute Elektriker im Sondermaschinenbau.

Die Prüfung nach VDE0701 / 0702 gehörte immer zum täglichem Brot.

Aber auch hier im Forum, wie auch bei den Ausführungen auf meinen eigenen technischen Webseiten gilt:

Jedes Gerät, das aufgeschraubt und repariert wird, muß anschließend auf Sicherheit und Vollständigkeit insbesondere der Schutzeinrichtungen/Abdeckungen Netzleitungen und ausreichendem Isolationswiderstand überprüft werden.

Wer ein Gerät öffnet, ist auch verantwortlich für dessen Sicherheit, egal ob es sich um einen Laien, Hobbybastler oder um eine Elektrofachkraft handelt.

Deshalb kann ich nur jedem hier im Forum ans Herz legen, sich diese Artikel reinzuziehen.

Ich werde mich bemühen, allgemeinverständlich dieses Thema rüberzubringen.
Wer trotzdem etwas nicht versteht, der soll ohne Scheu seine Fragen hier stellen.
Es gibt schließlich keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten.
Und dumme Antworten sind hier nicht zu befürchten.
Ich nehme jede Frage ernst

--
Gruß Josef
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Zuletzt geändert von JosefScholz am Samstag 2. November 2002, 21:17, insgesamt 2-mal geändert.
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Neuer Beitragvon Schwarz am Sonntag 3. November 2002, 09:19

Hallo Josef

finds echt toll das du mich da so unterstützt

Von vielen Laien und Bastlern werden die Gefahren des Elektrischen Stromes einfach unterschätzt.

Da wird einfach mal eine durchtrennte Anschlussleitung wieder zusammengedrillt und mit Klebeband "Isoliert". Und so ein Gerät wird dann noch an einen Elektriker ausgeliehen ohne was zu sagen.

Ich selber bin Energieelektroniker Azubi im dritten Lehrjahr.

Wolfgang
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Neuer Beitragvon JosefScholz am Sonntag 3. November 2002, 09:33

Hallo Wolfgang

Da bin ich voll deiner Meinung.

Aber hier im Forum sehe ich es als wichtig an, neben den trockenen, "offiziellen Vorschriften" das jeweilige Thema auch praxisnah zu erleutern.

Hier, sind glaub ich überwiegend Nicht-Fachleute, Hobbybastler vertreten.
Mit sturen Vorschriften ist hier sicherlich keinem geholfen.

Ich werde versuchen, allgemeinverständlich unsere Leser den Sinn und die Notwendigkeit der Sicherheits-Prüfungen rüberzubringen.

Wenn ich welche habe, werde ich auch Bilder zum jeweiligem Thema beisteuern.
--
Gruß Josef
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Neuer Beitragvon Thomas am Sonntag 3. November 2002, 11:03

Finde ich auch sehr wichtig!

Aktueller Fall:

Lehrling arbeitet an Hochspannungsanlage (bei Reparatur)
Er wird darüber aufgeklärt, das er da oben (Leitungsüberführung)
nichts verlohren hat, er darf nicht in die Nähe kommen. Der Rest sei abgeschaltet.

....kurze Zeit sptärer lieg der Lehrling mit seinem Handy auf dem Boden - Bewustlos.

Der Lehrling hatte versucht eine SMS zu schreiben hatte kein Empfang und hielt seine Hand nach oben. Als das nichts nützte, Stand auf auf eine Leitersprossse und *blitz* :shock2: war es geschehen - - - - Er liegt im mom. noch in Lebensgefahr, ist vor ca. 2 Wochen passiert. Was soll man da nur sagen....

Einfach kein Respekt vor dem Strom? Was meint Ihr?:shock1:
--
Gruß
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Neuer Beitragvon JosefScholz am Sonntag 3. November 2002, 14:25

Hi Thomas

Schimpf nicht so auf den Lehrling !
Ein Auszubildener darf nie alleine in den Nähe elektrisch aktiver,offener Einrichtungen eingesetzt werden.
Es ist vom Gesellen unverantwortlich, einen Nichtfachmann, und dazu gehört ein Lehrling noch, allein in diesem Raum arbeiten zu lassen.
--
Gruß Josef
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Neuer Beitragvon JackFlash am Mittwoch 14. April 2004, 17:35

Hallo Leute

Ich muss bei mir im Betrieb die Ortsveränderliche Betriebsmittel (Kaffemaschienen, Wasserkocher usw) prüfen.

Wie oft muss diese Prüfung wiederholt werden (alle 2 Jahre?)?

Nach welche DIN VDE muss das geschehen?
701 oder 702?

Was muss auf der Prüfplakette draufgeschrieben werden?
Die DIN Norm nach der man mißt oder einfach VDE 0100?

Was muss ich sonst noch beachten?

Muss man die Messung irgendwie Protokollieren (Gerätebuch/Blatt etc pp)?

Wäre froh wenn Ihr mir helfen würdet.

gruss
JackFlash
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Guckst du hier!

Neuer Beitragvon meisterralf am Montag 26. April 2004, 13:53

@ JackFlash
Hi,
in der Regel jährlich - das hängt jedoch vom eigenen Ermessen ab -
Sollte bei den Geräten öfter der Standort gewechselt werden oder sehr viel damit gearbeitet werden oder eine Art 'Rauher Betrieb' bestehen kann der Intervall gekürzt werden.

Alle wichtigen Infos bekommst du aber unter:

www.e-check.de

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Neuer Beitragvon Borg am Freitag 30. April 2004, 08:21

@Jack Flash
Nach der Unfallverhütungsvorschrift VBG4 §5 (1) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, daß die el. Anlagen und Betriebmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

1. Vor der Erstinbetriebnahme und nach Änderungen oder Indstandsetzungen.

2. In bestimmten Zeitabständen

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muß, rechtzeitig festgestellt werden.

Als Richtwert bei nicht ortsfesten Anlagen und Betriebmitteln gelten 6 Monate. Je nach Beanspruchung müssen bzw. können diese Fristen verkürzt oder verlängert werden. Klar das eine elektrische Schreibmaschine weniger anfällig ist als der Winkelschleifer von unseren Schlosserfreunden. :lol:

Die Prüfung muß von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Kann aber, bei verwendung geeigneter Prüfmittel, von einer elektrisch unterwiesenen Person vorgenommen werden.

Ein Prüfbuch muss man nur führen wenn die zuständige BG dieses verlangt.

Auf der Prüfplakette steht der nächste Prüftermin. Es gibt auch welche auf denen oben noch mal steht: nach VBG4 §5 geprüft. Aber das ist nicht zwingend.

Wir verwenden für diese Prüfungen (dazu gehören auch private Radios oder Kaffeemaschinen im Betrieb !!)
ein BEHA 0701/0702 PC-Multitester
dazugehörige Software BEHA-Archiv 701
Diese regelt die Datenübertragung zwischen Multitester und PC. Ausserdem können recht komfortabel Prüfprotokolle erstellt werden ( falls z.B. das Prüfbuch verlangt ist. Ist aber empfehlenswert eh eins zu führen.)
Das alles ist nochmal nachzulesen in den Unfallverhütungsvorschriften der BG`s in diesem Falle halt VBG4

Boah mein längstes Posting bis dato
Ich hoffe es hilft weiter
Borg
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....Die Wahrheit ist irgendwo da draussen....
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Neuer Beitragvon juergen am Samstag 3. Dezember 2005, 14:27

Hallo zusammen,

die Fristen sind nach der Betriebssicherheitsverortnung fest zu legen.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist durchführen.

Doku ist zu erstellen.

Neue Arbeitsmittel sind auch zu Prüfen und die Gefährdungsbeurteilung ist zu erstellen.



Hier ein Link
http://www.elektrofachkraft.de/nav1/akt ... wid=220949

In dem Forum die Steckdose wurde mehrfach die Betriebssicherheitsverortnung und Prüfungen angesprochen.

Suche unter "Betriebssicherheitsverortnung" oder Autor Momo
sind viele Beiträge.
http://www.diesteckdose.net/forum/forumdisplay.php?f=6
mfg Jürgen
Arbeiten an E-Anlagen dürfen nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.


http://bundesrecht.juris.de/nav/__13.html
juergen
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Neuer Beitragvon juergen am Samstag 3. Dezember 2005, 15:21

Hallo zusammen,

hier ein Link zur Fachzeitschrift Elektrofachkraft.de

http://www.elektrofachkraft.de/mediadb/ ... _S0809.pdf

Prüftermin ermitteln

Muster einer Gefährdungsbeurteilung

mfg Jürgen
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