Netztrenneinrichtung nach EN60204 Frage zur Zugangsebene

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

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Netztrenneinrichtung nach EN60204 Frage zur Zugangsebene

Neuer Beitragvon coolerkerl am Donnerstag 21. April 2005, 18:38

Ich begrüße erst mal alle Mitglieder und freue mich über meine Neuanmeldung in diesem hilfreichen Forum.
Habe schon öfters hier gelesen und fand es immer interessant. Es scheint so als gibt es hier wenigstens sachliche Diskussionen, ohne viel Theater.
Danke dafür.
Heute möchte ich mich dann mal mit einer Frage an Euch wenden, die mir zwar eindeutig scheint, aber dennoch irritiert.

Es handelt sich um eine Netztrenneinrichtung im Sinne der VDE 0113/EN 60204-1
Im konkreten Fall gehört diese Netztrenneinrichtung zu einem Rolltor, dessen ANtriebsmotor mit integrierter Wendeschützsteuerung sich direkt am Antrieb befindet. Die 0,7m Zuleitung wird über einen 16A CEE Stecker in den Antrieb geführt.
In unmittelbarer Nähe des Antriebs befindet sich die Steckdose.

Nun besteht generell über die Form der Netztrenneinrichtung kein Zweifel, jedoch über den Begriff Zugangsbene. In der EN Norm wird die Handhabe der Trenneinrichtung mit 0,6-1,9m, vorzugsweise 1,7m angegeben. Damit ist eine Trennung auch elektrotechnischen Laien möglich, etwa zu Wartungs, Reinigungs- oder Instandsetzungsarbeiten.
Letzendlich wird damit allerdings auch dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Aber anderes Thema.

Habe ich hier etwas übersehen, oder handelt der Antriebslieferant schlicht falsch, bringt Produkte in den Verkehr die nicht der Maschinenrichtlinie entsprechen. Ein Antrieb eines Rolltors liegt generell über der benannten Zugangsebene.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Gruß Jörg
coolerkerl
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Neuer Beitragvon VDEler am Dienstag 24. Mai 2005, 12:08

Hallo Jörg,
hab mir grad mal die EN 60204/VDE0113
durchgelesen zitat 12.2.1 Zugänglichkeit und Instandhaltung *Wo für regelmäßige Instandhaltung oder Einstellung Zugang erforderlich ist, müssen die entsprechenden Geräte zwischen 0,4m und 2,0m oberhalb der Zugangsebene angebracht sein.*
Da die VDE ja nicht immer gleich auf den Punkt kommt wäre jetzt zu entscheiden ob zu dem Rolltoranschluss regelmäßig Zugang erforderlich
sein muß.
Ich würde sagen die algemeinen Prüfungen nach BGV A3
( ehemals.BGV A2,VBG4) sind ausreichend.
Aber wie gesagt die VDE hat die Defination regelmäßig nicht weiter beschrieben.
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