Zähler versetzen, Unterschrift vom Meister?!

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Zähler versetzen, Unterschrift vom Meister?!

Neuer Beitragvon mayden am Freitag 23. November 2012, 18:53

Hallo Leute,

ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage.

Von meiner Zeit als Elektroinstallateur weiß ich, dass ein Fachbetrieb bzw. ein Meister für den Energieversorger eine Bestätigung ausfüllen muss, falls der Zähler versetzt wird bzw. neu verblomt wird.

Mir geht es darum, ich möchte bei einer Altbausanierung einen neuen Zählerschrank bzw. den Zähler woanders hin setzten. Damit auch verbunden das öffnen des HAK auf dem Dachboden usw.

Meine eigentliche Frage ist, ich bin Dipl.-Ing. Elektrotechnik und habe eine Ausbildung zum Elektroinstallateur gemacht, mit Gesellenbrief usw. darf ich das selber machen und mir Unterschreiben?

Und dürfte ich allgemein Elektroinstallationen machen, wenn ich ein klein Gewerbe anmelden würde, oder geht das nur als Meister?


Vielen Dank
Gruß
mayden
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Re: Zähler versetzen, Unterschrift vom Meister?!

Neuer Beitragvon BernhardS am Freitag 23. November 2012, 18:56

Hallo,

ohne ganz sicher zu sein, glaube ich zu wissen, daß der unterschreibende Meister beim Stromversorger registriert sein muss.

Bernhard
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BernhardS
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Re: Zähler versetzen, Unterschrift vom Meister?!

Neuer Beitragvon der mit den kurzen Armen am Freitag 23. November 2012, 19:04

Das hat weniger mit dem Meistertitel, als mehr mit der Konzession des EVU zu tun.
Arbeiten im Vorzählerbereich sind arbeiten im Netz des Energieversorgers und bedürfen deren Genehmigung.(Konzession) Die wirst du aber auch als Kleingewerbetreiber nicht bekommen. Bei der gewerblichen Elektroinstallation spricht die Handwerkskammer auch ein Wörtchen mit. An Deiner Stelle würde ich mir einen Fachbetrieb suchen und mit Diesem die Planung und Abnahme sowie die Ausführung abstimmen.
Damit umgehst du die Bürokratischen Hürden sauber und Rechtssicher.
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst das von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
der mit den kurzen Armen
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Re: Zähler versetzen, Unterschrift vom Meister?!

Neuer Beitragvon Jens am Freitag 23. November 2012, 19:57

Bei meiner Schwägerin war der Zähler sogar noch verplombt an der Wand verschraubt. Ohne die Plombe zu zerstören hätte man ihn gar nicht abnehmen können. Und wenn der Ableser dann im nächsten Jahr kommt und die Plombe fehlt, ist der sicher auch nicht glücklich.
Aus dem Grund haben wir den Zähler von einer Firma versetzen lassen, obwohl wir Elektriker im Verwandtenkreis haben, die die Arbeit sicher genauso hätten ausführen können (aus technischer Sicht).
Jens
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Re: Zähler versetzen, Unterschrift vom Meister?!

Neuer Beitragvon AC DC Master am Freitag 23. November 2012, 22:45

die handwerkskammer hat überhaupt nichts damit zu tun ! völliger blödsinn ! was hat die bitte schön mit dem stromversorger zu tun ? NIX !
Du hast deinen gesellenbrief und bist Dipl. für Elektrotechnik. Alles besitzt du das Fachwissen. Du bist auch in der Rolle eingetragen als Elektrogeselle der Energieversorger und somit schon registriert. Du mußt dir nur noch bei den Stadtwerken oder Energieversorger vorstellig werden und deinen Schein vorlegen um die erlaubnis zu bekommen am Netz vor dem Zähler zu arbeiten. Da du einen Dipl. hast ist das schon mal ne Nummer die geht. Es gibt viele Firmen die anstatt eines Meisters einen Dipl. als Chef oder als Angestellten haben und der die Unterschrifetn gibt.
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Re: Zähler versetzen, Unterschrift vom Meister?!

Neuer Beitragvon Walter am Samstag 24. November 2012, 05:10

ACDC --> würde mich da einmal vorher schlau machen!
Kannst den Älteren ruhig etwas glauben!

Ohne einen Eintrag in die Handswerksrolle, keine Lizenz/Konzession!

Haftpflichtversicherung --> Gewerbeschein --> Handwerksrolle --> Lizenz/Konzession

Ohne Haftpflichtversicherungspolice keinen Gewerbeschein, keinen Eintrag in die Handwerksrolle usw.
Innungsmitgliedschaft ist freiwillig!

Bevor man eine Lizenz/Konzession vom örtlichen EVU zugeteilt bekommt, erfolgt zuerst eine Abnahme der Werkstatt/Ausrüstung durch Abgesandte der zuständigen Innung. Diese geben ein Schreiben an das zuständige EVU weiter und eine Eintrag ist dann nur noch Formsache.

GW
Walter
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