LEDs und der TÜV

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LEDs und der TÜV

Neuer Beitragvon Dachlawnie am Mittwoch 10. August 2016, 07:03

Moin

Ich hab meinen alten PC wieder ausgegraben und in den Favoriten war noch dieses Schmuckstück der Toleranz seitens Eurer Mods. :roll:

Jedenfalls wollte ich mal ein Update geben für eventuell Interessierte. Ich war in der Zwischenzeit 2x beim TÜV und zirka genauso oft in Polizeikontrollen und meine (nun grüne) Tachobeleuchtung wurde nie bemängelt. Weder wurde meine Maschine stillgelegt, noch erlosch - wie von anders prophezeit - meine ABE.
Auf direkte Nachfrage beim TÜV erhielt ich folgende Antwort: Der Zusatz "nicht im Bereich der StV(Z)O zugelassen" bezieht sich auf den Verwendungszweck als Standlicht. Nicht auf die Verwendung als Tachobeleuchtung. Diese muss nur ausreichend hell sein um die Instrumente ablesen zu können und darf den Fahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

Das wollte ich mal eben loswerden. Ich finde es schade, dass man nicht erst gemeinsam(!) die rechtliche Lage erörtert, denn es war offensichtlich nur Halbwissen vorhanden. Stattdessen wurye sofort geschlossen / gesperrt. Schade eigentlich.

Ich mach mich dann mal zur nächsten Sperrung bereit. :mrgreen:
Danke nochmal an alle Helfer. :sm12:

Liebe Grüße, Dachlawine
Dachlawnie
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Re: LEDs und der TÜV

Neuer Beitragvon Erfinderlein am Freitag 12. August 2016, 08:11

Hallo Dachlawine,

ich habe deinen Altbeitrag jetzt erst gelesen und bin auch etwas erstaunt. Ich war eben 14 Tage in Griechenland um ein neues Domizil zu suchen und so kommt mein Kommentar erst jetzt. Wenn ein Moderator einen Beitrag sperrt, dann nicht aus persönlichen Gründen dem Schreiber gegenüber. Also ist dein erneuter Beitrag nicht in Gefahr.
Für deinen Bericht danke ich dir. Zeigt er doch auf, dass nicht alles so heiss gehandhabt wird wie hier "predictet".
Es stellt sich natürlich die Frage,wenn ich so ein Fahrzeug dem TÜV kommentarlos hinstelle wird dieser sich höchstens mit einem Kopfschütteln wundern, was da so aus FErnost für Beleuchtungsvarianten auftauchen. ?
Das gleiche Fahrzeu dann nach zwei Jahren mit grüner Beleuchtung, wird auch keine Erinnerungsschwaden auslösen. Daher wäre der Text deiner Anfrage und die Antwort des TÜV´s darauf wertvoller in der Argumentation um das für oder wider bei solchen Änderungen. Auch denke ich mal, dass eine obere Behörde angefragt werden sollte und nicht das Bauchgefühl eines einzelnen Prüfers. In meiner Knabenzeit habe ich den Motor meiner DKW 200 mit dem Zylinder, Pleuel und Kolben einer 250er repariert. Das hatte zur Folge, dass mich die sonst am Berg an mir vorbeifahrenden 175.er und NSU Quicklis das Nachsehen hatten. Ich dritter Gang die auch. Nur bei mir war sowieso Dreigangschaltung und bei den 175ern Viergang. Das Motorrad fiel beim Tüv damals nicht auf und wurde noch lange gefahren. Vermute mal dass so etwas heute mit Abgasmessungen undenkbar wäre.

Aber die ABE war vermutlich erloschen, nur wußte das keiner.Das war anno 1958 und dürfte heute verjährt sein, falls das jemand als Selbstanzeige betrachten will, grins. Ich war jedenfalls heilfroh um die Teile, die ich bei einem unserer Dreher auf dem Bauernhof kostenlos abholen durfte. Der Knackpunkt war die reduzierte Wandstärke des Zylinders bei gleichbleibender Steckbohrung am Motor um den angefressenen Kolben loszuwerden.

LG Lothar
Lothar Gutjahr bestätigt:Senneca hatte recht. Wir haben nicht zu wenig Zeit, sondern vergeuden zu viel.
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Re: LEDs und der TÜV

Neuer Beitragvon BernhardS am Samstag 13. August 2016, 20:02

Ich hatte anlässlich einer blauen Tachobeleuchtung beim TÜV nachgefragt und damals auch gepostet, daß mir sinngemäß mitgeteilt wurde: wenn er das unbedingt so will, dann soll er das halt einbauen und zur Begutachtung vorbeikommen.
Bewertungsgrundlage ist die Möglichkeit das blaue Licht könnte mit dem Blaulicht eines Einsatzfahrzeugs verwechselt werden. Wenn dies unwahrscheinlich ist - Ermessen des Gutachters - dann wird das eingetragen und kann so bleiben.
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