Moin
Ich hab meinen alten PC wieder ausgegraben und in den Favoriten war noch dieses Schmuckstück der Toleranz seitens Eurer Mods.
Jedenfalls wollte ich mal ein Update geben für eventuell Interessierte. Ich war in der Zwischenzeit 2x beim TÜV und zirka genauso oft in Polizeikontrollen und meine (nun grüne) Tachobeleuchtung wurde nie bemängelt. Weder wurde meine Maschine stillgelegt, noch erlosch - wie von anders prophezeit - meine ABE.
Auf direkte Nachfrage beim TÜV erhielt ich folgende Antwort: Der Zusatz "nicht im Bereich der StV(Z)O zugelassen" bezieht sich auf den Verwendungszweck als Standlicht. Nicht auf die Verwendung als Tachobeleuchtung. Diese muss nur ausreichend hell sein um die Instrumente ablesen zu können und darf den Fahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Das wollte ich mal eben loswerden. Ich finde es schade, dass man nicht erst gemeinsam(!) die rechtliche Lage erörtert, denn es war offensichtlich nur Halbwissen vorhanden. Stattdessen wurye sofort geschlossen / gesperrt. Schade eigentlich.
Ich mach mich dann mal zur nächsten Sperrung bereit.
Danke nochmal an alle Helfer.
Liebe Grüße, Dachlawine