Hi Maris
Ich bin derzeit mitten im Umzug /Renovierung und habe daher keinerlei Literatur zur Verfügung. Deshalb antworte ich dir rein gefühlsmäßig............
Ich stimme ERFINDERLEIN weitgehends zu.
Die Verantwortung liegt beim Betreiber der Anlage, dem Unternehmer, der seine Fachleute hat, also liegt sie beim Elektro-Ingenieur / Instandhaltungsmeister
Ich weiß nicht, was für ein Messgerät du meinst, daß öfters Alarm gibt...
Eine zentrale.geregelte Kompensationsanlage schaltet meist stufenweise Kondensatoren zu oder ab.
Sie kann erst reagieren, wenn sich der CosPhi der Anlage bereits verändert hat
Deshalb kann es zeitweise zu Überkompensationen kommen.
Da das EVU bei Großfirmen meist Blindstromzähler installiert hat, also die Firmen den Blindstrom teuer bezahlen müssen, sind die Firmen dazu geneigt, lieber etwas überzukompensieren, als teuren Blindstrom zu bezahlen.
Anderseits stören das EVU eine große kapazitive Anlage im Netz, da dadurch eine Überspannung entsteht und die aufgelagerten Hochfrequenten Geräte, wie etwa Rundsteuergeräte beeinträchtigt werden können.
Wie du siehst, liegt hier ein Interessenkonflickt vor.
Wo kein Kläger, dort kein Richter.
Kurzzeitige Überkompensationenn sind aus Unternehmersicht also nicht wirtschaftlich sinnvoll vermeidbar.
@lothar..
Was heißt hier einmischen ? Hier im Forum ist jede gute Antwort gefragt !
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Gruß aus dem Sauerland
von Josef
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