Welche einschlägigen Vorschriften gelten für Laborräume?

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

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Welche einschlägigen Vorschriften gelten für Laborräume?

Neuer Beitragvon meisterralf am Mittwoch 7. September 2005, 12:15

Hallo,


bei uns im Werk gibt es Experimentierstände, bzw Laborräume.
Es werden dort Mobilfunk-Telefone getestet.

Geräte werden an Netzteilen betrieben und in der Regel auch nicht geöffnet.
Es werden Strahlungsmessungen in Metall-geschirmten Kabinen vorgenommen.

Die Abteilung für Arbeitssicherheit ist nun an mich heran getreten mit dem Auftrag, diese Räumlichkeiten im Sinne von "Laborräumen" entsprechend der DIN VDE auszustatten bzw. nachzurüsten.

Welche Vorschriften greifen?
Sicher BGV und VDE...
Spezielle Vorschriften wie:

VDE 0100-444 Schutz gegen elektromagnetische Störungen (EMI)
DIN VDE 0100- 723 gilt nur für Unterrichtsräume... diese haben wir hier nicht.

Was ist mit Not-Aus-Steuerung oder Anderem?

:lol:
Gruß Ralla
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Neuer Beitragvon Jeff am Sonntag 11. September 2005, 15:52

Eine der zutreffenden Normen ist sicher VDE 0104 "Errichten und Betreiben elektrischer Prüfanlagen". Durch diese Norm wird allerdings nicht alles abgedeckt. Ich suche mal weiter.
(konnte bisher allerdings nix finden, was nicht heissen muss, dass da nix weiter ist).

siehe auch: www.diesteckdose.net
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Neuer Beitragvon Thomas am Sonntag 11. September 2005, 16:27

Als Anlage habe ich einmal die Laborordnung der Uni Duisburg, Essen beigefügt, darin kann man auch schon einige Vorschriften der für Laborräume geltenden Sicherheitsbestimmungen herauslesen.
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Neuer Beitragvon Thomas am Sonntag 11. September 2005, 16:33

Elektrotechnische Sicherheitsbestimmungen

Laborräume gelten im Sinne der VDE - Vorschriften als "elektrische Betriebsräume". Bei Arbeiten mit und an elektrischen Anlageteilen sind die einschlägigen VDE - Bestimmungen zu berücksichtigen. Diese können beim Sicherheitsbeauftragten eingesehen werden. Offene experimentelle Aufbauten dürfen nur über die Steckdosenleisten der Labortische aus dem elektrischen Netz betrieben werden. Änderungen am Schaltungsaufbau sollen möglichst im spannungslosen Zustand vorgenommen werden. Unter Spannung stehende Schaltungen sollen beaufsichtigt werden; falls dies nicht möglich ist, muß ein Warnschild angebracht werden. Das Warnschild sollte Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeiten und den Namen des verantwortlichen Experimentleiters enthalten. Dies gilt besonders für Dauerversuche. Ansonsten sind, vor Verlassen des Arbeitsplatzes, die Versuchsaufbauten vom Netz zu trennen.



Noch ein Tipp zu VDE-Normen:

Bestimmt erwartet die Abteilung für Arbeitssicherheit auch, dass es nachweißbar ist, welche Normen und Vorschriften für Laborräume gibt. Dazu wäre es möglich hier: http://www.vde-verlag.de/normen/fax.html die genauen Vorschriften per Fax oder Post anzufordern.

Und hier noch der Link zum Verband deutscher Elektrotechniker (VDE):
http://www.vde.com/VDE/Ausschuesse/Sich ... lforschung


MfG
Thomas
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