Hallo zusammen
Nachdem ich hier schon mehrere Beiträge zu dem Thema gelesen habe ist mir jetzt nicht mehr wirklich klar was ich darf und was nicht!
Ich selbst bin elektrofachkraft!
Ich kenne auch § 12 (AVBEltV) nach dem die Kundenanlage nur durch das EVU bzw ins Installateurverzeichnis des EVU eingetragene Installateure geändert werden darf.
Jedoch habe ich jetzt auch schon mehrfach gelesen das die Kundenanlage nur vom Übergabeplatz bis zum Zähler ist.
Und somit der Anlagenteil nach dem Zähler nicht mehr unter §12 (AVBEltV) fällt.
Dies würde auch heisen, dass ich dort Änderunegn vornehmen kann
kann mir jemand jetzt wirklich mit texten belegen, dass ich als Elektrofachkraft änderungen nach dem Zählerkasten legal ausführen darf.
Grüße aus dem schönen Hessen
Maddin