von Jeff am Freitag 21. Mai 2004, 21:47
Hi rollande,
bin neu hier, deshalb jetzt erst eine Antwort von mir:
Bereichsschalter sind gefordert in DIN VDE 0108 Teil 3 (Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen - Geschäftshäuser und Ausstellungsstätten).
Ziffer 5.2.2 der o. g. Norm schreibt vor, dass die Anlagen folgender Räume mit Ausnahme
- der Teile der Allgemeinbeleuchtung, die auch ausserhalb der Betriebszeiten benötigt werden
- der notwendigen Sicherheitseinrichtungen
- Kühlanlagen und
- zur Erhaltungsladung der Ersatzstromversorgung der EDV-Anlagen (USV)
müssen durch Bereichsschalter geschaltet werden können:
- Verkaufsräume
- Ausstellungsräume
- Werkstätten
- Packräume
- Kantinen
Für Bereichsschalter gelten noch weiter Bedingungen.
Voraussetzung ist, die genannte Anlage fällt in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0108. Dies kann durch entsprechende qm-Zahlen (Summe aller Läden einschließlich Rettungswege), gegebenenfalls auch als Auflage in der Baugenehmigung verankert sein.
Gruss Jeff