Sicherheitsschalter nach UVV und Prüfung nach BGV A3

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

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Sicherheitsschalter nach UVV und Prüfung nach BGV A3

Neuer Beitragvon Firefighter am Montag 27. Juli 2009, 19:23

Hallo Zusammen,
ich bräuchte mal wieder ein Paar infos:

Was muss ein Sicherheitsschalter gemäß UVV an einem Winkelschleifer für Funktionen erfüllen?

Desweiteren muss ein Fahrbahrer Stromerzeuger (Polyma) nach BGV A3 geprüft werden.
Was bedeutet das?
Wer darf es machen? (Laie, EUP, EF, Sachkundiger?)
Welche Prüfungen müssen gemacht werden?


Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen....

Gruß Martin
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Re: Sicherheitsschalter nach UVV und Prüfung nach BGV A3

Neuer Beitragvon Bernd am Dienstag 28. Juli 2009, 06:56

moin moin

ganz kurz

Betriebssicherheitsverordnung,

TRBS 2131,1111,1201,1203,2210

VDE 0701/702, 0544-4

BGI 548,600,608,5090

gruss
bernd
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Re: Sicherheitsschalter nach UVV und Prüfung nach BGV A3

Neuer Beitragvon Firefighter am Dienstag 28. Juli 2009, 19:52

Hallo Bernd

schonmal vielen Dank das hat mirt für die Prüfungen am Stromerzeiger schonmal gut weitergeholfen...

da fehlt mir jetzt nur noch die Sache mit den Sicherheitsschalter...

hat da vielleicht doch jemnand noch ne -idee?

Gruß Martin
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Re: Sicherheitsschalter nach UVV und Prüfung nach BGV A3

Neuer Beitragvon Bernd am Mittwoch 29. Juli 2009, 16:58

moin moin Martin

gucks Du in Maschinenrichtlinie

für Flexen im Grunde Wiederanlaufschutz nach Stromausfall, kannste gut mit PRCD-S von Kopp(Elspro) machen-ist aber nicht billig bietet dafür aber guten Schutz. Vieles musst Du als Sachkundiger selbst entscheiden (BGI 600-Anwendungskategorie K1 oder K2). Gefährdungen der Benutzer von Arbeitsmitteln müssen ausgeschlossen werden. Siehe auch Gefährdungsanalyse.


mfg

bernd
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Re: Sicherheitsschalter nach UVV und Prüfung nach BGV A3

Neuer Beitragvon Firefighter am Donnerstag 30. Juli 2009, 04:37

Hallo Bernd,

Ja das ganze ist da immer etwas schwierig mit den ganzen Vorschriften:
Ich selbst hab nur Einblick in die frei zugänglichen (Internet) Schriften.

Das Betrifft ganze betrifft den Bereich Feuerwehr.
Daher ist die Anwendungskategorie auf jeden Fall K2. (Ich selbst bin aber nur Elektrofachkraft und kein Sachkundiger)

einen PRCD-S habe wir schon allerdings nur mit Stecker -Kupplung-Ausführung. (Wird nur benutzt wenn wir Geräte nicht am eigenen Stromerzeuger benutzen)
Und da ja sichergestellt werden muss, dass die Funktionen immer vorhanden sind müsste ich einen in die Zuleitung direkt einschleifen.. (Die Kosten wollen die verantwortlichen nicht sehen... :( )
Der Prüfdienst hat halt nur gesagt das ein Schlter nach UVV an der Flex sein muss Allerdings haben wir schon einen Schalter den man in 2 Richtungen drücken muss und der von selbst rausspringt beim loslassen (ähnlich wie Totomannschalter)

mit der wiederanlaufsperre muss ich dann mal schauen ob das villeicht auch so ist...

Gruß Maddin
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Re: Sicherheitsschalter nach UVV und Prüfung nach BGV A3

Neuer Beitragvon ELW 2 am Donnerstag 30. Juli 2009, 16:00

Firefighter hat geschrieben:Hallo Bernd,

(Die Kosten wollen die verantwortlichen nicht sehen... :( )


Müsse sie aber, wenn ich mich nicht entsinne gibt es dafür eine UVV und die muss eingehalten werden.
Oder würdest du ohne PA in ein Haus gehen, nur weil einer sag es ist zu teuer??
Steht in der FwDV nicht irgendetwas dazu drin??

MFG
Andreas
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Andreas

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Re: Sicherheitsschalter nach UVV und Prüfung nach BGV A3

Neuer Beitragvon Firefighter am Donnerstag 30. Juli 2009, 16:30

Hallo Andreas,

ja da hast du schon recht.....

Nee in den FwDVén steht davon nichts...

Das Problem ist, der vom Prüfdienst hat in den Bericht nur "Sicherheitsschalter nach UVV" reingeschrieben...
Falls die Suche hier halt nichts ergibt muss unser Gerätewart halt den guten Mann nochmal anrufen.

Gruß Maddin
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