von Walter am Mittwoch 9. Mai 2012, 16:56
Moin,
sinnvoll ist es in jedem Falle, einen zweiten FI in der Verteilung vorzusehen.
Aber: ist in dem LV (Leistungsverzeichnis) des AG (Auftraggebers) an den AN (Auftragnehmer) nur ein FI enthalten, wird der AN es tunlichst unterlassen, einen zweiten FI mit einzuubauen. Die Kosten für den zweiten FI, nebst aller erforderlich zusätzlicher Materialien wie Arbeitsaufwand, gingen zu Lasten des AN.
Hat der AN an den AG einen Nachtrag eingereicht, bzgl. eines zweiten FI usw. und der Nachtrag wird genehmigt, wird dieser selbstverständlich eingebaut.
Eine Abnahme des Gewerkes Elektro erfolgt durch den AG im Beisein des AN, anhands des LV`s, daß Bestandteil des Auftrages ist. Schlußrechnung wie Übergabe- und Prüfprotokoll werden dem AG gemeinsam übergeben bzw. zugesandt.
Technisch gesehen ist die Anlage auch mit einem FI den Vorschriften ensprechend in Ordnung.
Grüße
Walter