Hallo
Das ist sicher nicht nur eine Vorschrift
DIN 18015 gibt einiges vor
Doch wie verbindlich die DIN ist?
http://www.normung.din.de/
Gehe zu Rechtsverbindlichkeit von DIN-Normen
http://www.marzinzik.de/praxis_2.htm
http://www.marzinzik.de/baurecht_5.htm
Hier ein link zu einem Buch
http://www.vde-verlag.de/data/buecher.p ... snr=310377
VDE kann, soll, muß, Vorschriften
Aussagen wie Stand der Technik .... wischi waschi
Oft braucht es einen Gutachter und den Gerichtsweg.
Erst wenn etwas passiert fragt jemand.
Besser sich nicht darauf verlassen und alles Festlegen mit Vertrag.
Wie, Was, in welchem umfang gemacht wird.
Als Bauherr vor dem Auftrag an einen Installateur andere Baustellen von diesem Besichtigen.
Auch Baustellen anderer Installateure besichtigen
Dann fallen einem schon viele Punkte für die eigene Auschreibung ein.
mfg Jürgen