Hallo scorer1
Ein Heizungsraum ist kein explosionsgefährdeter Raum
Austretendes Gas gibt es nur bei einer Leckage, das kann eigentlich nicht passieren, in regelmäßigen Abständen wird jede Feuerungsstätte vom Bezirksschonsteinfegermeister gemessen und kontrolliert. Selbst im Falle einer optimalen Ex-Leuchtstofflampe kann die Gefahr nicht gebannt werden.
Die Leuchtstofflampe kann schließlich keine Funken bilden, wenn schon Funken, dann im Schalter, beim Ein-Ausstecken eines Steckers, bei motorgetriebenen Geräten mit Schleifkohle.
(Staubsauger, Bohrmaschine, Waschmaschinenmotor, Elektromotorische Heimwerkergeräte).
Was nützt dir im unwahrscheinlichem Fall eines Gasautrittes ein exgeschützter Heizungskeller, wenn das Gas sich im gesamten Keller ausbreitet?
Was wirklich sinnvoll sein kann, wenn du immer noch Sorgen hast, ist ein Gaswarngerät .
Dein Beispiel, Gas kann sich an der Leuchtstofflampe entzünden ist so ziemlich das schlechteste, das dir einfallen konnte.
Eine Leuchtstofflampe wird mit den beiden Heizwendeln innerhalb des Glasrohrkörpers vorgewärmt, der Starter schaltet ebenfalls hermetisch abgeschottet in einem Glaskolben. Austretendes Gas kann sich also nicht an der LF-Lampe entzünden. Leuchtstofflampen entwickeln keine große Oberflächentemperatur, die zün entzünden von Gasen ausreicht.
Ich habe übrigens vor einiger Zeit einen umfassenden Beitrag zur Leuchtstofflampe geschrieben,
http://www.transistornet.de/viewtopic.php?t=765
kannst ihn dir ja mal anschauen.