FI Schalter

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

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FI Schalter

Neuer Beitragvon ritrei am Mittwoch 9. Mai 2012, 11:00

Hallo,
habe ein Schlüsselfertiges Haus gebaut/kauft, in der Elektroinstallation ist das ganze Haus über einen FI abgesichert, wir standen schon mehrere male im Dunkeln, meine Frage : Ist das nach Din VDE 0100 ok, wo kann ich das nachschlagen.

Welche Unterlagen sollte/muß man vom ausführenden Elektrounternehmen erhalten.

Für eine schnelle hilfe bin ich sehr dankbar.

MfG

ritrei
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Re: FI Schalter

Neuer Beitragvon Bernd am Mittwoch 9. Mai 2012, 15:24

moin moin
:welcome:

das ist ok

das sollte die 0100 teil 400 oder 410 sein: Schutz gegen elektrischen Schlag oder so.. hab die genauen Texte nicht im Kopf. Die VDE fordert seid ein paar Jahren dass alle Steckdosen über FI abzusichern sind(30mA) , macnhe EVU aus Brandschutzgründen auch einen 300mA FI.

Der Erichter der Anlage muß! ein Meßprotokoll erstellen und übergeben. Darin steht u.a. RPe,Schleifenwiederstände, Isolationswiederstände usw.

EVU und Innung können Dir die genauen Vorschriften sagen.

mfg
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Re: FI Schalter

Neuer Beitragvon der mit den kurzen Armen am Mittwoch 9. Mai 2012, 16:20

Zuerst einmal Dein Vertragspartner ist der Bauauftragnehmer, der das Haus Schlüsselfertig liefert und nicht der ausführende Elektrobetrieb.
Diesem Bauträger muss der Elektrobetrieb das Messprotokoll aushändigen.
Je nachdem was im Bauvertrag vereinbart wurde kann auch von der VDE oder anderen Normen abgewichen werden.
Im Allgemeinen wird regelmäßig bei nur einem FI die Verfügbarkeit der Anlage unzulässig eingeschränkt.
http://www.hagemeyerce.com/PortalData/2/Resources/hagemeyer/neue_ressourcen/produktneuheiten/hagertipp_11DE0156_TIP_21_DIN18015.pdf
Die VDE legt nur die anerkannten Regeln der Technik dar, und bekommt erst durch Werksvertrag bindende Verpflichtung.
(VDE und DIN sind nur Empfehlungen und haben für sich genommen keinerlei Rechtsverbindlichkeiten)
Dir bleibt nur zur Klärung Deiner Angelegenheit dich mit dem Bauträger in Verbindung zu setzen. Der Bauträger hat eine Gewährleistungspflicht und Hier liegt eventuell ein Mangel vor!
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst das von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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Re: FI Schalter

Neuer Beitragvon Walter am Mittwoch 9. Mai 2012, 16:56

Moin,

sinnvoll ist es in jedem Falle, einen zweiten FI in der Verteilung vorzusehen.

Aber: ist in dem LV (Leistungsverzeichnis) des AG (Auftraggebers) an den AN (Auftragnehmer) nur ein FI enthalten, wird der AN es tunlichst unterlassen, einen zweiten FI mit einzuubauen. Die Kosten für den zweiten FI, nebst aller erforderlich zusätzlicher Materialien wie Arbeitsaufwand, gingen zu Lasten des AN.

Hat der AN an den AG einen Nachtrag eingereicht, bzgl. eines zweiten FI usw. und der Nachtrag wird genehmigt, wird dieser selbstverständlich eingebaut.

Eine Abnahme des Gewerkes Elektro erfolgt durch den AG im Beisein des AN, anhands des LV`s, daß Bestandteil des Auftrages ist. Schlußrechnung wie Übergabe- und Prüfprotokoll werden dem AG gemeinsam übergeben bzw. zugesandt.

Technisch gesehen ist die Anlage auch mit einem FI den Vorschriften ensprechend in Ordnung.

Grüße
Walter
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