Schaltberechtigung bis 1 KV mit spanischen Abschluss???

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Schaltberechtigung bis 1 KV mit spanischen Abschluss???

Neuer Beitragvon Integral14 am Freitag 12. September 2014, 11:12

Hallo liebe Leute,

ich bin gerade etwas verzweifelt.

Ich arbeite bei einem Personaldienstleister und wir möchte gerne einen Bewerber mit spanischer Staatangehörigkeit als Elektriker einstellen.

Er hat diverse Kurse und Schulungen in Spanien gemacht, unter anderem hat er ein Diplom für den Kurs "Electricitat de manteniment industrial".

Meine Frage, die mir bisher weder die Handwerkskammer noch der Verband der Elektriker beantworten konnte, ist ob der Bewerber mit diesem Abschluss auch gleichzeitig in Deutschland eine Schaltberechtigung bis 1 kv besitzt. Dies will unser Kunde wissen, bevor er ihn einsetzen will.

Weiß jemand von euch wo man das evtl. nachfragen oder nachlesen kann?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

LG
Integral14
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Re: Schaltberechtigung bis 1 KV mit spanischen Abschluss???

Neuer Beitragvon der mit den kurzen Armen am Freitag 12. September 2014, 21:16

Die Frage stellt sich eher ob sein Abschluss in Spanien hier in Deutschland als Elektrofachkraft anerkannt wird.
Eine Schaltberechtigung und den Schaltauftrag stellt der Betreiber der Anlage aus. Bei Mittelspannungen (alles über 1KV bis 30 KV) ist ein zusätzlicher Leergang nötig und erst recht bei Hochspannung. Grundsätzlich dürfen Elektrofachkräfte in Deutschland bis 1000V (Niederspannung) Schalthandlungen durchführen. Schließlich gehört das Freischalten einer Anlage zu den 5 Sicherheitsregeln und wer wenn nicht der Elektriker soll das durchführen!
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst das von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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Re: Schaltberechtigung bis 1 KV mit spanischen Abschluss???

Neuer Beitragvon kameytua am Sonntag 9. Juli 2017, 02:57

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Re: Schaltberechtigung bis 1 KV mit spanischen Abschluss???

Neuer Beitragvon winnman am Montag 10. Juli 2017, 15:52

Für den Betrieb der Elektrischen-Anlagen und Arbeiten daran ist die EN50110 zuständig. Auch für < 1kV!

Hier wird nach Laien, "angelernten" und "Fachkräften" unterschieden. (hab die ganz genauen Bezeichnungen nicht im Kopf)

Es wird hier keine explizite Ausbildung verlangt.

Wenn also der Spanier eine elektrotechnische Ausbildung nachweisen kann, dann ist er auch befugt Schalthandlungen vorzunehmen.

Ein ganz anderes Blatt ist die Unterweisung an den Anlagen und die Praxis. Gibt es hier irgendwelche Unterlagen wann welche Art von Schalthandlung gesetzt wurde? (ich hebe mir die Schaltunterlagen (bei uns Schaltbriefe) immer auf, so kann die Praxis leicht nachgewiesen werden).
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Re: Schaltberechtigung bis 1 KV mit spanischen Abschluss???

Neuer Beitragvon SAD am Montag 10. Juli 2017, 19:30

Moin!
Schaltberechtigungen aus dem Ausland werden hier in Deutschland nicht anerkannt.
Er wird den Lehrgang hier nochmals absolvieren müssen.
Ferner kommt es auf den jeweiligen Betrieb an, bei dem er eingesetzt wird.
Oftmals dürfen Leiharbeiter keine Zu-oder Abschaltungen durchführen.
Gruß SAD
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Re: Schaltberechtigung bis 1 KV mit spanischen Abschluss???

Neuer Beitragvon Erfinderlein am Dienstag 11. Juli 2017, 14:40

Hallo SAD,

deine Antwort geht vermutlich ins Leere. Der Thread wurde wegen dem Spamer hochgeholt und ist an sich drei Jahre alt. Ich bitte darum, zukünftig darauf zu achten, ob es Sinn macht da weitere Beiträge zu verfassen.

LG Lothar
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Re: Schaltberechtigung bis 1 KV mit spanischen Abschluss???

Neuer Beitragvon SAD am Samstag 15. Juli 2017, 18:53

@Erfinderlein

Oh sorry, ich glaube, ich brauche 'ne neue Brille, hab's glatt übersehen. :traurig:
Gruß SAD
SAD
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Re: Schaltberechtigung bis 1 KV mit spanischen Abschluss???

Neuer Beitragvon Erfinderlein am Dienstag 18. Juli 2017, 17:41

Nix weiter schlimm,

ich freue mich auch zwischendurch WOW ein neuer Thread ? :lol: :-) :lol:

LG Lothar :sm12:
Lothar Gutjahr bestätigt:Senneca hatte recht. Wir haben nicht zu wenig Zeit, sondern vergeuden zu viel.
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