Vorzeitige Abschlussprüfung

Prüfungen. Ausbildung, Berufschule, Techniker, Meister in Berufen der Elektrotechnik.
Bei Fragen zu Hausaufgaben sollte eine Vorleistung erbracht worden sein. Diese auch bei der Anfrage einbringen.

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Vorzeitige Abschlussprüfung

Neuer Beitragvon Jack80 am Mittwoch 27. September 2006, 17:06

Hey Leute vielleicht könnt Ihr mir ja helfen!

Ich möchte unbedingt meine Gesellenprüfung als Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik un ein halbes Jahr vorziehen.
Bin von ANfang an in einer Klasse, die jetzt im Januar Abschlussprüfung hat. Ich selber bin ein halbes Jahr später angefangen, deshalb endet mein AUsbildungsvertrag auch erst in Juni´07. Aber da ich ja vom Stoff her genau so weit bin wie die anderen Kollegen ist es ja quatsch danach nochn halbes Jahr zu arbeiten.

Hab heut mit nem Handwerkskammertypen gesprochen der hat mir verschied. Vorraussetzungen genannt um die Prüfung vorzuziehen:

Schulzeugnis mind. 2,4 ( erfülle ich)

Zwischenprüfung mind. 2,4 ( kenn niemanden der das geschafft hat!! hab selber 77 %)

Und die Empfehlung vom Klassenlehrer und Betrieb! (kein Problem!!)


Tja ein Problem hab ich nu und das ist die Zwischenprüfung - bzw. Gesellenprüfung Teil 1. SOweit ich weiss hat von ca. 100 Leuten keiner besser als 80 % und das ist immer noch keine 2,4.

WIE KÖNNEN DIE DENN SO EIN SCHEISS ALS VORRAUSSETZUNG FESTLEGEN !!!! dann könnte ja keiner von den ganzen Leuten vorziehen. Klar kann der Prüfungsausschuss sagen - klar kannste machen aber genausogut können die einem Steine in den Weg legen!

WIE KANN MAN SICH DANN WEHREN !!!!

Vielleicht hat ja jemand von euch auch Erfahrungen damit gemacht!

Ihr würdet mir sehr helfen!

Gruss Marc
Jack80
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Neuer Beitragvon peterpan am Donnerstag 28. September 2006, 08:14

Hallo,

es gibt eine Reihe von Gründen die fast zwangsläufig zu einer Verkürzung der Ausbildungszeit führen. Diese sind aber fast alle schon zu Beginn der Ausbildung bekannt. Du möchtest Deine Ausbildung auf Grund der erbrachten Leistungen verkürzen. Auch diese Möglichkeit sieht der Gesetzgeber vor. Er spricht in diesem Zusammenhang von hervorragenden und überdurchschnittlichen Leistungen.
Die HWK hat diese Angabe in eine Note umgesetzt als Anhaltspunkt für ihre Ausschüsse. Wenn Du also der Meinung bist daß eine gute 3 auch eine hervorragende Leistung ist hast Du keine andere Wahl als Dich dem Wohlwollen des Prüfungsausschusses anzuvertrauen.
Der legt Dir übrigens keine Steine in den Weg, aber er hat abzuwägen ob Deine Leistungen, schulisch und betrieblich, mit der gesetzlichen Vorgabe in Einklang zu bringen sind.

Im übrigen:
... ist es ja quatsch danach nochn halbes Jahr zu arbeiten.

Das ist ein ganz schlechtes Argument für eine Verkürzung. Besser wäre es wenn Du ein Angebot auf eine Festanstellung in Deinem ausbildenden Betrieb oder bei einem anderen Arbeitgeber hättest.

Bis bald,
Peter Pan
peterpan
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Neuer Beitragvon peterpan am Freitag 6. Oktober 2006, 10:33

Hallo,

ist Jack80 noch dabei?
Es würde mich interessieren wie die Sache ausgegeangen ist.

Bis bald,
Peter Pan
peterpan
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