Waschmaschine ausgelaufen - Garantie

Ersatzteile und Reparaturen, Fragen zu Wäscherocknern, Waschmaschinen, Herden, Spüler und alle anderen Haushaltsgeräten.

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Waschmaschine ausgelaufen - Garantie

Neuer Beitragvon xerxes am Samstag 20. Oktober 2012, 10:32

Hallo,

bei mir ist kürzlich die Waschmaschine ausgelaufen. Der Grund dafür ließ sich schnell feststellen: der kleine Schlauch (ist dazu da, um das Restwasser vor der Filterreinigung abfließen zu lassen) neben dem Filter war angebrochen (s. Anhang). Die Garantiefrist ist noch nicht abgelaufen.
Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass die Waschmaschine auf Garantie repariert bzw. ausgetauscht wird?
Oder anders gefragt: Gehört dieser "kleine Schlauch" zu den Bauteilen, die unter den Punkt "Schäden, die auf betriebsbedingte oder übermäßige Abnutzung zurückgehen" fallen. In diesem Fall ist die Garantie nämlich ausgeschlossen.

Danke für alle Antworten!
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xerxes
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Re: Waschmaschine ausgelaufen - Garantie

Neuer Beitragvon anders am Samstag 20. Oktober 2012, 12:29

Reden wir über eine Garantie oder über die gesetzliche Gewährleistung?
Die Garantie ist eine freiwilliges Versprechen, meistens des Herstellers, während du wegen Materialfehlern etc. einen gesetzlich geregelten Gewährleistungsanspruch gegenüber deinem Vertragspartner, meist ist das der Verkäufer, hast.

Wann wurde die Maschine gekauft?

P.S.:
Sind durch das Auslaufen der Maschine weitere Schäden entstanden?
Zuletzt geändert von anders am Samstag 20. Oktober 2012, 12:32, insgesamt 1-mal geändert.
anders
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Re: Waschmaschine ausgelaufen - Garantie

Neuer Beitragvon xerxes am Samstag 20. Oktober 2012, 12:48

Es handelt sich hierbei um eine zweijährige Garantie des Herstellers, wobei bestimmte Schäden ausgenommen sind. Darunter wird auch der erwähnte Punkt genannt: "Schäden, die auf betriebsgemäße oder übermäßige Abnutzung zurückgehen."
Gekauft wurde die Maschine letztes Jahr im März.
Ja, es sind sekundäre Schäden entstanden - v. a. Wasserschaden am Bodenbelag.
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Re: Waschmaschine ausgelaufen - Garantie

Neuer Beitragvon anders am Samstag 20. Oktober 2012, 13:42

Gekauft wurde die Maschine letztes Jahr im März.
Dann ist die gesetzliche Gewährlesitungsfrist ja noch nicht verstrichen, nur müsstest jetzt du beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war.
Das dürfte unmöglich sein, denn nach meinem Eindrucck ist der Schlauch durch falsches Handling der Maschine abgebrochen.

Ausnahmsweise könnte es aber sein, daß die Aufstellung und Anschluß der Maschine durch den Händler erfolgte und die Maschine seither von dir nicht mehr bewegt wurde. Dann liegt vermutlich ein Montagefehler vor, und der Monteur wäre auch für die Folgeschäden haftbar.

Schäden, die auf betriebsgemäße oder übermäßige Abnutzung zurückgehen.
Noch meiner Erfahrung nützt sich sich solch ein Schlauch im Betrieb doch nicht ab, sondern wird höchstens durch Alter brüchig, oder steht in der Gebrauchsanleitung, daß dieser Schlauch ein Verschleißteil ist und regelmäßig überprüft werden muß?

Vermutlich wird der Hersteller aber behaupten, daß du den Schlauch kaputtgemacht hast, und die Garantie damit hinfällig ist.
Es kann aber auch sein, daß er jeglichem Ärger aus dem Weg geht und dir einen neuen Schlauch für 2,50 schenkt, daß du aber auf den Montagekosten sitzenbleibst, weil in den Garantiebedingungen steht, daß zwar defekte Teile ersetzt werden, aber keine weitergehenden Kosten erstattet werden.
Das müsstest du selbst nachlesen.

P.S.:
Manchmal gibt es allerdings auch Serienfehler, wobei dann ganz klar ist, wem sie zuzuschreiben sind.
Da kann es sich lohnen das Internet nach Beschwerden etc. hinsichtlich diesen Maschinentyps zu durchsuchen.

Bei solchen Serienfehlern kommt auch eine Produzentenhaftung für die Folgeschäden in Betracht, und deshalb gibt es immer wieder Rückrufaktionen, bevor sich solche evtl. extrem teuren Schäden häufen.
Zuletzt geändert von anders am Samstag 20. Oktober 2012, 13:54, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Waschmaschine ausgelaufen - Garantie

Neuer Beitragvon xerxes am Samstag 20. Oktober 2012, 22:47

Vielen Dank für die "überschnelle" Antwort!

Du hast wahrscheinlich recht, der Hersteller wird vermutlich auf nicht sachgemäße Benutzung meinerseits verweisen (was, so meine ich, nicht stimmt), obwohl man schon im voraus hätte ahnen können, dass ein Plastikschlauch in diesem Fall nicht geeignet ist - es wird ja geraten, den Filter regelmäßig zu reinigen, wobei zuerst das Restwasser über den Schlauch, den man hierzu leicht herausziehen muss, abgeführt werden muss.

Gelten deine bzgl. der Garantie gemachten Aussagen auch für die Gewährleistung? Ich habe die Maschine bei Marktkauf erworben.
xerxes
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Re: Waschmaschine ausgelaufen - Garantie

Neuer Beitragvon anders am Sonntag 21. Oktober 2012, 00:30

Gelten deine bzgl. der Garantie gemachten Aussagen auch für die Gewährleistung? I
Nein, das sind zwei Paar Schuhe.
Wie ich bereits schrieb, ist die Garantie ein freiwilliges Versprechen, während die Gewährleistung eine Verpflichtung ist, die gesetzlich geregelt ist.
Die Gewährleistungspflicht besteht 2 Jahre lang, aber insbesondere tritt hier nach 6 Monaten, die bei dir ja verstrichen sind, eine Beweislastumkehr auf.
Soll heißen, daß bei einem während der ersten 6 Monate auftretenden Mangel dein Vertragspartner beweisen müsste, daß er fehlerfreie Ware geliefert hat, während danach, für die restlichen 18 Monate, du beweisen müsstest, daß er Schund geliefert hat.

Im Detail ist das Thema viel komplexer, du kannst ja z.B. hier mal etwas dazu nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Wenn du sicher bist, daß du den Schlauch nicht kaputtgemacht hast, wäre meine Empfehlung hinsichtlich Gewährleistung mit dem Markt zu sprechen.
Am besten macht man so etwas schriftlich (keine Telefonnummer angeben), dann kann man einigermaßen sicher sein, eine verbindliche Antwort zu bekommen, und nicht nur die private Meinung eines Verkäufers "geht auf gar keinen Fall".
Du wirst ja sehen, was man dir anbietet.

Erst wenn der Markt die Forderung ablehnt, solltest du versuchen die Garantie in Anspruch zu nehmen.
Wer in deinem Fall der Garantiegeber ist, weiß ich nicht, das müsstest du in deinen Papieren nachsehen.
Vermutlich ist es der Hersteller, aber es kann genau so gut der gleiche Supermarkt sein, bei dem du gekauft hast.
Trotzdem ist es möglich, daß dieser die Gewährleistungsarbeiten und Garantiereparaturen intern aus verschiedenen Töpfen bezahlt.
anders
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