von der mit den kurzen Armen am Dienstag 8. Januar 2013, 16:31
Es gibt wie in jedem Beruf korrekte Bezeichnungen: Der Neutralleiter und auch der Schutzleiter sind zwar geerdet haben aber eben nichts mit Erde gemeinsam. (zb kann ein Vergehen eine Straftat oder eben nur eine Ordnungswidrigkeit sein)
Die Außenleiter werden L1, L2 und L3 genannt R,S,T und Mp gibt es vereinzelt nur noch in Altanlagen bzw bei Motoren. Viele EVU schreiben den Schutzpotentialausgleich je nach beantragter Leistung vor. (PEN-Stützung)
Da die Hauptleitung bei normaler Hausinstallation mindestens 63 A tragfähig sein muss wird 16mm² verwendet und der Schutzleiter ab HAK muss mindestens 10mm² betragen. Es ist vielmals besser ab HAK mit 5*16mm² bis zum Zähler zu fahren und erst die Penstützung im unterem Anschlussraum vorzunehmen, (Fällt Dachständer Weg wird nur Hauptleitung gewechselt bzw umgeschwenkt (wenn Möglich), PEN-Trennung ab HAK(3*L+N+PE). Bei 3 Wohneinheiten ist auf Grund der höheren benötigten Leistung eben größerer Querschnitt notwendig (je nach Leistung und Länge durchaus auch 50mm². (PE = halber Nennquerschnitt). Ich habe dich mit Absicht darauf hingewiesen das für derartige Fragen eben der Fachmann vor Ort der richtige Ansprechpartner ist. Nur vor Ort bei Kenntnis der bewilligten Leistung, der Verlegeart und der Leitungslänge lassen sich verbindliche Aussagen treffen.
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst das von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!