Erdungsdraht 16mm² oder doch stärker?

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Erdungsdraht 16mm² oder doch stärker?

Neuer Beitragvon rosnerwalter am Montag 7. Januar 2013, 07:43

hallo!

ich hab noch eine frage.
habe vor kurzem das haus neu isoliert und einen neuen erdungsdraht 16mm² eingezogen.
da ich nun überlege das haus umzubauen und wohnungen zu machen wird die neu einzuziehende 4pol leitung vom dachständer nicht 16mm² sein. wahrscheinlich wird es 25, oder vielleicht 35mm² werden.

genügt dafür die neu eingezogene 16er leitung für die erdung oder muss diese ebenfalls 25 bzw. 35mm² sein?
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Re: Erdungsdraht 16mm² oder doch stärker?

Neuer Beitragvon der mit den kurzen Armen am Montag 7. Januar 2013, 17:56

Diese Frage beantwortet dir der ausführende Elektrobetrieb. Du darfst eh im Vorzählerbereich gar nichts machen. Zur Verlegung der Hauptleitung gibt es noch ein Paar andere Forderungen. Er kennt die Forderungen deines EVU und die Netzform. Nebenbei Erde ist im Blumentopf oder im Garten. In der Elektrotechnik gibt es einen Schutzleiter oder einen Schutzpotentialausgleichsleiter.
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Re: Erdungsdraht 16mm² oder doch stärker?

Neuer Beitragvon rosnerwalter am Dienstag 8. Januar 2013, 10:42

also ich beim EVU dazumals gefragt - der alte schaltkasten soll ja raus und mir sagten sie dass 16mm² zur potentialausgleichsschiene genügt.
nun, das war aber bei der annahme eines normalen hausanschlusses.
ich will lediglich wissen ob der "schutzpotentialausgleichsleiter" die gleiche stärke aufweisen muss wie R, S,T und N!
nicht mehr und nicht weniger!

bitte keine polemik, ich bin akademiker (jura/bwl). wenn ich als antwort auf fragen ohne verwendung fachspezifischer termini von fragenstellenden nebensätze einfliessen lasse analog zu hier "Nebenbei Erde ist im Blumentopf oder im Garten. In der Elektrotechnik gibt es einen Schutzleiter oder einen Schutzpotentialausgleichsleiter", dann werden diese garantiert sich etwas sehr nettes über mich denken ...
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Re: Erdungsdraht 16mm² oder doch stärker?

Neuer Beitragvon der mit den kurzen Armen am Dienstag 8. Januar 2013, 16:31

Es gibt wie in jedem Beruf korrekte Bezeichnungen: Der Neutralleiter und auch der Schutzleiter sind zwar geerdet haben aber eben nichts mit Erde gemeinsam. (zb kann ein Vergehen eine Straftat oder eben nur eine Ordnungswidrigkeit sein)
Die Außenleiter werden L1, L2 und L3 genannt R,S,T und Mp gibt es vereinzelt nur noch in Altanlagen bzw bei Motoren. Viele EVU schreiben den Schutzpotentialausgleich je nach beantragter Leistung vor. (PEN-Stützung)
Da die Hauptleitung bei normaler Hausinstallation mindestens 63 A tragfähig sein muss wird 16mm² verwendet und der Schutzleiter ab HAK muss mindestens 10mm² betragen. Es ist vielmals besser ab HAK mit 5*16mm² bis zum Zähler zu fahren und erst die Penstützung im unterem Anschlussraum vorzunehmen, (Fällt Dachständer Weg wird nur Hauptleitung gewechselt bzw umgeschwenkt (wenn Möglich), PEN-Trennung ab HAK(3*L+N+PE). Bei 3 Wohneinheiten ist auf Grund der höheren benötigten Leistung eben größerer Querschnitt notwendig (je nach Leistung und Länge durchaus auch 50mm². (PE = halber Nennquerschnitt). Ich habe dich mit Absicht darauf hingewiesen das für derartige Fragen eben der Fachmann vor Ort der richtige Ansprechpartner ist. Nur vor Ort bei Kenntnis der bewilligten Leistung, der Verlegeart und der Leitungslänge lassen sich verbindliche Aussagen treffen.
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Re: Erdungsdraht 16mm² oder doch stärker?

Neuer Beitragvon SAD am Samstag 19. Januar 2013, 23:39

Standart für z.B. 8Wohnungen sind vom HA zum Zählerschrank 4x50mm².
Für die Erderei von Wasser und Heizungsanlagen reicht ein 10mm² zur Ausgleichsschiene.
Da ein Fundamenterder wohl nicht vorhanden ist,müssen 1-2 verzinkte Kreuzerder gesetzt werden,
diese sollten spatentief(Oberkante) versenkt werden und mittels 8mm verzinkter Eisendraht zur
Ausgleichsschienegebracht werden. Sämtliche Verbindungen am Kreuzerder müssen verzinkt sein.
Achja,der Widerstand darf 2Ohm nicht überschreiten,mittels Bezugserde kann man den Wert ermitteln.

ABER,außer den nötigen Erdarbeiten und den entsprechenden Bohrungen darf da ein Laie NICHTS machen.
Messungen und Verdrahtungen obligen NUR dem Fachmann/Fachfrau.
Gruß SAD
SAD
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