Hallo,
habe die Ausarbeitung gelesen und denke ein bis zwei Sachen noch anmerken zu wollen...
Ich habe mal so im Beitrag 'rumeditiert' - SORRY-
Soll nicht besserwisserisch gemeint sein, aber da fiel mir halt noch was auf...
Ralf
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Die 5 Sicherheitsregeln
Vor Arbeiten an aktiven Teilen (stehen unter Spannung) elektrischer Anlagen und Betriebsmitteln müssen gewisse Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Damit die Arbeiten gefahrlos durchgeführt werden können.
Diese Sicherheitsvorkehrungen nennt man:
¨ Die 5 Sicherheitsregeln ¨
Und bestehen, wie der Name schon sagt, aus folgenden fünf Regeln:
1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und Kurzschließen
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Diese fünf Sicherheitsregeln müssen vor den Arbeiten in der oben genanten Reihenfolge angewandt werden.
Nach den Arbeiten werden sie in der umgekehrten Reinfolge wieder aufgehoben.
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1. Freischalten
Grundsätzlich gilt: Alle Arbeiten an Teilen, die unter Spannung stehen sind verboten. Daher muss man vor den Arbeiten die Anlage Freischalten.
Unter Freischalten versteht man, das alle Spannungsführenden Leiter (Aussenleiter) der betroffenen Anlage abgeschaltet werden.
(‚Allpolig’ bedeutet auch den Rückleiter [Neutralleiter] zu trennen, dies ist im allgemeinen NICHT erforderlich]
Dies kann man zum Beispiel erreichen durch:
Ausschalten des Leitungsschutzschalter
Herausdrehen von Schmelzsicherungen
Ziehen von NH-Sicherungen
Ausschalten von Fehlerstromschutzschalter
Ausschalten von Motorschutzschalter
Ausschalten des Hauptschalters
Bei Elektrogeräten mit Stecker, einfach den Stecker ziehen.
...
Wichtig: Es genügt zum Beispiel bei der Installation einer Lampe nicht, einfach den Lichtschalter auszuschalten.
Stattdessen muss der komplette Stromkreis Freigeschaltet werden.
Auch Schütze können nicht zum Freischalten verwendet werden.
Ausnahmen: (Nur qualifiziertes Fachpersonal)
- Zum Messen und Testen
- wenn Gefahr von Mensch und Leben besteht.
- Speziell Angeordnet, wenn Abschalten nicht möglich (Beachten: Vorschriften ‚Arbeiten an spannungsführenden Anlagen)
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2. Gegen Wiedereinschalten sichern
Damit die Anlage während der Arbeiten auch freigeschaltet bleibt, also niemand versehentlich wieder einschaltet,
muss man die Anlage gegen irrtümliches Wiedereinschalten sichern.
Leitungsschutzschalter kann man dazu mit einer speziellen Klebefolie überkleben, auf der steht:
Nicht einschalten - Gefahr. Zur Not tut es auch Klebeband.
NEIN! Abkleben genügt nicht!
Leitungsschutzschalter kann man dazu mit Draht mechanisch sichern.
Die meisten Leitungsschutzschalter lassen sich auch mit einem passendem Sperrelemente gegen Wiedereinschalten sichern
Schmelzsicherungen steckt man sich am besten in die Hosentasche.
Danach kann man noch ein Blindeinsatz einsetzen.
Das verfahren läst sich natürlich auch auf NH-Sicherungen anwenden.
Steckverbindungen (Stecker) gegen versehentliches Einstecken Schützen
(ZB. Clip für CEE- Dosen von ‚Mennekes’)
Hauptschalter von Maschinen lassen sich mit einem Vorhängeschloss abschließen.
Außerdem ist zusätzlich ein Warnschild für die Dauer der Arbeit anbringen.
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3. Spannungsfreiheit feststellen
An der Arbeitsstelle selber muss mit einem zweipoligen Spannungsprüfer (nicht geeignet sind z.B. Phasenprüfer) die Spannungsfreiheit festgestellt werden. Der Spannungsprüfers ist zuvor auf Funktion zu testen.
Die Spannungsfreiheit muss allpolig festgestellt werden, das heißt man misst alle Phasen gegen Null/Erde.
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4. Erden und Kurzschließen
Das Erden und Kurzschließen ist nur an Anlagen mit einer Nennspannung größer als 1kV erforderlich. Eine Ausnahme bilden Freileitungen, die müssen auch unter 1kV geerdet und kurzgeschlossen werden.
Zuerst immer Erden, dann mit den Kurzschließenden aktiven Teilen verbinden (muss von der Arbeitstelle aus sichtbar sein). Werden Leitungen aufgetrennt, muss an beiden Seiten geerdet und kurzgeschlossen werden.
Für das Erden und Kurzschließen gibt es spezielle Vorrichtungen und Werkzeug.
(Für Anlagen über 1 KV gibt es einpoligen Spannungsprüfer, diese sind aber auch wie oben beschrieben vorher zu prüfen)
Das Erden und Kurzschließen hat den Hindergrund das sich nicht parallel liegende, freigeschaltete Leitungsstrecken aufladen. Das kann zum Beispiel bei Freileitungen auftreten. Zweitens würde bei einer geerdeten und kurzgeschlossenen Anlage beim irrtümlichen einschalten sofort die vorgeschaltene Sicherungen ansprechen (Achtung: Gefahr der Lichtbogenbildung)
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5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Können Anlagenteile in der Nähe der Arbeitsstelle nicht freigeschaltet werden, müssen vor Arbeitsbeginn die unter Spannung stehenden Teile für die Dauer der Arbeiten abgedeckt oder abgeschrankt werden.
Bei anlagen unter 1kV genügen zum Abdecken isolierende Tücher, Schläuche, Formstücke. Über 1kV sind zusätzlich Absperrtafeln, Seile und Warntafeln erforderlich
Zum Anbringen der Isoliermatten z.B. gibt es geeignete Kunststoffklemmen und Ähnliches...
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Ach so...
Mensch Wolfgang,
was ist an der Sparwechselschaltung denn so schlecht?
Hier bei uns wird, soweit überhaupt noch Wechselschaltungen gebaut werden, 'fast' ausschließlich die Sparwechsel gebaut...
Sie ist einfach und man hat alle Optionen für Steckdosen Ableitungen oder Einspeisepunkt und kann an beliebiger Stelle Leuchten abgreifen...
Ich muss dazu sagen, dass wir keine Installation über Abzweigdosen mehr machen, da liegt der Vorteil einfach bei der 'Spar'
*Meine Meinung*