Das heißt mit etwas Pech kaufe ich dort was defektes.
Nur wenn das beim Angebot ausdrücklich dabei steht. Sonst hast du den gesetzlichen Anspruch auf fehlerfreie Ware für dein fehlerfreies Geld.
Das müsste ich dann aber auf Garantie wieder zurückgeben können,
Nicht die Garantie, das ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Lieferanten, greift hier, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung.
Prinzip: Gutes Geld für gute Ware.
Wenn das Teil innerhalb von 6 Monaten kaputtgeht, brauchst du nichts zu beweisen, denn dann nimmt man an, dass es von Anfang an fehlerhaft war. Nach dieser Frist, bis zu 2 Jahren, müsstest du beweisen, dass der Ursache für den Fehler schon immer vorhanden war.
Für den Versandhandel gilt ausserdem das Fernabsatzgesetz.
Demnach kannst du auch intakte Ware innerhalb von zwei Wochen zurückgeben, wenn sie dir nicht gefällt. Einen Grund brauchst du nicht anzugeben.
Mit etwas Pech (Warenwert unter 40 Euro) bleibst du aber auf den Versandkosten sitzen.
Ein anderes Problem wäre dann ja auch, falls das Gerät aus Konkursverkäufen kommt, das man keine Garantie mehr hat, wenn es den Hersteller nicht mehr gibt. Oder haftet in diesem Fall der Händler
Wie schon gesagt, ist die Garantie eine freiwillige Leistung, die gewöhnlich vom Hersteller versprochen wird ("Unsere Autos halten mindestens 100.000 Kilometer. Wenn nicht gibts ein neues").
Wenn der Garantiegeber pleite ist, hast du Pech gehabt. Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.
Ungeachtet der Garantie des Herstellers, ist dein Vertragspartner aber der Verkäufer und der muss im Rahmen der Gewährleistung für die von ihm gelieferte Ware geradestehen.