Hallo,
die Betriebsstättensicherheitsverordnung muss man heutzutage draufhaben.
Bisher war das so, daß die Berufsgenossenschaft Regeln zur Unfallverhütung und zum vorbeugenden Schutz der Gesundheit aufgestellt hat. Diese werden bzw. wurden eingezogen und der Betrieb darf/muss selber Gefährdungsbeurteilungen durchführen.
Dazu sind die Arbeitsmittel (Werkzeug) und die Betriebsmittel (Maschine) aufzulisten und zu bewerten welche Gefährdung für den Beschäftigten davon ausgeht.
Dann sind die typischen Arbeiten aufzunehmen, die Gefährdungen zu ermitteln und die Schutzmaßnahmen festzulegen.
Beispiel:
1. Zuerst schaut man welche Werkzeuge man hat, dabei findet sich eine Bohrmaschine.
2. Diese darf nun nicht gefährlich sein, das heißt Kabel i.O. und so weiter. (Beispiele sind immer ein bißchen blöd.
)
3. Man könnte mit der "sicheren" Bohrmaschine trozdem was gefährliches machen, z.B. die Gasleitung anbohren. Also muss die Arbeit durchgecheckt werden. Gibt es Gasleitungen, muss vorher gecheckt werden. Wie ist jetzt frei, im Unterschied zu früher. Jemanden fragen der sich auskennt, Metallsuchgerät verwenden, Gas vorher abdrehen - Freiheit und Verantwortung gehen stets Hand in Hand.
Zum Thema Hygiene fällt mir auch nix ein, außer eine Nebenbemerkung zum öfteren Händewaschen: Mehr als 5 x pro Tag ist kontraproduktiv.
Bernhard