Hallo...
so unnütz ist diese Vorschrift nun wirklich nicht....
Wenn Du dir am Anfang gut überlegst, welche gefahrbringenden Bewegungen hardwaremässig unterbrochen werden müssen, kannst du auch mit gutem Gewissen die Anlage dem Kunden übergeben. Allfällige Programmier oder Hardwarefehler können somit auch nicht mehr Leib und Leben von Menschen gefährden und du schläfst dadurch bestimmt besser!
Ich löse dies bei allen Maschinen welche ich entwickle folgendermassen:
Alle Not-Aus und Türsicherheitsschalter wirken auf ein (oder ev. sogar mehrere, wenn die Anlage gefahrenmässig in Abschnitte unterteilt werden kann) PNOZ-Relais welches
- 2 Schütze ansteuert welche die Energiezuführung zu gefährlichen Verbrauchern (z.B. Motoren, Rundtische etc..) unterbrechen und
- 1 schnellentlüftendes, pneumatisches Anfahrventil ansteuert.
http://www.pilz.com/downloads/19238.pdf
Durch Verwendung eines solchen Relais, hast du die geforderte Quittierung nach Not-Stop bzw. Netzausfall oder geöffneten Türen elegant gelöst. Ausserdem kannst du im Fehlerfalle alle Zylinder von Hand bewegen, das sie drucklos sind.
Wichtig ist es noch, dass eine Fehlfunktion der Schütze/Anfahrventile erkannt wird. Dies geschieht durch eine "Rückführung", welche bei den Schütze duch einen zwangsgeführten Oeffner und bei den Pneumatikventilen durch einen Druckwächter (Fig.6)
Da ich nicht so viel von Risikoanalysen halte (lohnt sich bei Prototypen sowieso meistens nicht, da der Mehrpreis für ein Sicherheitsgerät mit höhere Kategorie nicht sehr viel ausmacht) lege ich die Sicherheitskreise meistens auf Kat.3 bzw. Kat.4 aus.
Gruss
Harry
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