Gelten deine bzgl. der Garantie gemachten Aussagen auch für die Gewährleistung? I
Nein, das sind zwei Paar Schuhe.
Wie ich bereits schrieb, ist die Garantie ein freiwilliges Versprechen, während die Gewährleistung eine Verpflichtung ist, die gesetzlich geregelt ist.
Die Gewährleistungspflicht besteht 2 Jahre lang, aber insbesondere tritt hier nach 6 Monaten, die bei dir ja verstrichen sind, eine Beweislastumkehr auf.
Soll heißen, daß bei einem während der ersten 6 Monate auftretenden Mangel dein Vertragspartner beweisen müsste, daß er fehlerfreie Ware geliefert hat, während danach, für die restlichen 18 Monate, du beweisen müsstest, daß er Schund geliefert hat.
Im Detail ist das Thema viel komplexer, du kannst ja z.B. hier mal etwas dazu nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung Wenn du sicher bist, daß du den Schlauch nicht kaputtgemacht hast, wäre meine Empfehlung hinsichtlich Gewährleistung mit dem Markt zu sprechen.
Am besten macht man so etwas schriftlich (keine Telefonnummer angeben), dann kann man einigermaßen sicher sein, eine verbindliche Antwort zu bekommen, und nicht nur die private Meinung eines Verkäufers "geht auf gar keinen Fall".
Du wirst ja sehen, was man dir anbietet.
Erst wenn der Markt die Forderung ablehnt, solltest du versuchen die Garantie in Anspruch zu nehmen.
Wer in deinem Fall der Garantiegeber ist, weiß ich nicht, das müsstest du in deinen Papieren nachsehen.
Vermutlich ist es der Hersteller, aber es kann genau so gut der gleiche Supermarkt sein, bei dem du gekauft hast.
Trotzdem ist es möglich, daß dieser die Gewährleistungsarbeiten und Garantiereparaturen intern aus verschiedenen Töpfen bezahlt.