von Erfinderlein am Freitag 17. Februar 2017, 15:31
Ich versuche mal, den Artikel hier her zu kopieren:
Ing.-Büro Gutjahr Lothar Teisendorf 27.04.2015
- Technologielabor - überarbeitete Version 20.06.2015
“ Gedanken zum Verbraucherschutz, Bürowillkür
Und sogenannter “Gutjahr-Kompromiss”
Hier: am Beispiel “Durchsetzung von erhöhten Kosten durch falsche Zählerstände ”
Es ist leider so, dass wenn auch extrem selten, sogenannte “Rollensprünge” oder sagen wir zunächst besser unplausible Messergebnisse sehr zum Leidwesen der betroffenen Verbraucher für vereinzelte Umsatzerhöhungen sorgen.
Die Denkweise:
>>> Wenn die Zählrolle springt, der Euro in der Kasse klingt<<<
Muß daher endlich der Vergangenheit angehören.
Viele Dienstleister haben es sich zu eigen gemacht, sich gegen jede Vernunft und Plausibilität gemäß Satzung und Bestimmungen über hoch wahrscheinliche Fehlmessungen hinwegzusetzen und die betroffenen Familien finanziell gnadenlos auszunehmen.
Dies wird auch noch durch die Tatsache unterstützt, dass die sogenannten Rollensprünge bei der Befundprüfung nicht nachweisbar sind und in fast 100 % der Fälle der jeweilige Zähler als in Ordnung befunden wird.
Es ist zwischenzeitlich bekannt, dass speziell im Bereich Wasserzähler, seltener auch bei Stromzählern, sogenannte Rollensprünge durch Produktionsfehler an den Zählrollen; im Bereich Wasserzähler aber auch durch eingetragenen Schmutz von Bauarbeiten am Leitungsnetz, vorkommen.
Ebenfalls ist bekannt geworden, dass solche Rollensprünge in den meisten Fällen durch Vibrationen und Erschütterungen, wie sie bei Straßenbauarbeiten und vorbei fahrende Fahrzeuge erzeugt werden, begünstigt werden. Hierbei ist auch beachtenswert, dass manche
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Erschütterungen durchaus von weiter entfernten Quellen stammen können. (Siehe dazu “Ausbreitung von tektonischen Wellen”)
Eine weitere Erklärung ist die von Herrn Dipl.-Ing. Georg Hofmann Leipzig aufgezeigte Problematik von Luftblasen, die sich zwischen den Zählrollen befinden können. Machen diese doch den Rauminhalt an Wasser im Zählergehäuse kompressibel, was bei Eintreffen von Druckschwankungen aus dem Leitungsnetz zu schwer beschreibbaren hydraulischen Phänomenen führt welche durchaus unerwartete Kurzzeitkräfte freisetzen können, die die Verriegelung des Weiterdrehens der Zählrollen vorübergehend aufheben.
Also mal eben 100, 1000 oder wie hier auch schon nachgewiesen 10 000 Kubikmeter mehr, führen bei betroffenen Kunden spätestens nach erfolgreicher Befundprüfung des Zählers zur Verzweiflung.
Es zeigt sich leider in der Praxis, dass diese menschenunwürdige Behandlung durch “modernes Marketing” betroffener Verbraucher besonders hart in den NBL stattfindet.
Zumindest hat der Unterzeichner dort bisher noch nicht viel von kulanten Reaktionen gehört. Hingegen sind kulante Lösungen diesbezüglich in den alten Bundesländern durchaus üblich. Man berechnet dann den Durchschnitt der Vorjahre plus einen Aufschlag von 10 bis 15%
Das bedingungslose Bestehen auf solchen Forderungen berührt einem sehr seltsam. Unbescholtenen Familien wird sozusagen Betrug unterstellt. Das kann man sehen wie man will. Es hat aber nichts mehr mit Berufsethik zu tun, sondern erinnert viel mehr an brutale neoliberalistische Ausbeutungsmethoden.
Ja ich will sogar soweit gehen, zu sagen, man verstößt in vielen Fällen bewusst oder unbewusst gegen die Rechte des Kunden, welches sich in Form von Unterstellungen die an “Üble Nachrede”, “Verleumdung”, Bedrohung und bis zur Erpressung gehen, erinnern.
Da sehe ich sogar das Grundgesetz greifen, denn mit der Würde des Menschen ist es da auch nicht mehr weit her.
Spätestens wenn der Kunde dem ersten Bescheid zur Zahlung einer solch unplausiblen Rechnung widersprochen hat, ist daher Seriosität angesagt.
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Bevor also ein Verkäufer eines Versorgers einen unbescholtenen Bürger oder eine unbescholtene Familie unglücklich machen darf, sollte man ihm zur Auflage machen, diesem Kunden zunächst unredliches Verhalten oder einen Hang zur Kriminalität nachzuweisen.
Es wird den Damen und Herren im Büro zu leicht gemacht mit fragwürdigen Prüfergebnissen auf machtlos ausgelieferte Verbraucher einzuschlagen. Man sollte hier versuchen auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen, um dem einen Riegel vorzuschieben. Sind doch die wenigen bisher betroffenen Verwaltungsgerichte einhellig der Meinung, dass eine bestandene Befundprüfung ein Freibrief vom Herrgott persönlich sei.
Hier muß auch technisch klar zum Ausdruck gebracht werden, dass zum Beispiel ein Wasserzähler, der als geeicht gilt, lediglich auf die Funktion und Genauigkeit der Messturbine und dem Zeiger- Zahnradgetriebe geprüft wird. Dass das ungeeichte Rollenzählwerk zukünftig brav seinen Dienst tut, und in der Vergangenheit getan hat, setzt man einfach voraus.
Mit anderen Worten der Teil des Zählers, der für die äußerst selten vorkommenden nicht plausiblen Meßergebnisse in Frage kommt, darf getrost als nicht geeicht bezeichnet werden. Und das ist genau derjenige Teil eines Zählers, der die hohen Kosten speichert und gegebenenfalls selbst verursacht.
Nun denn, wenn also dieser nicht eichbare Teil aus technischen Gründen auch in Zukunft so hingenommen werden muß, dann sollten die wenigen aber technisch möglichen Rollensprünge samt allen vermuteten, bei denen kein anderer Wasserverlust in der Höhe nachgewiesen werden kann, entsprechend kulant betrachtet werden.
Diese Betrachtung gilt auch für den Bereich Energiezähler, wo diese Fehlerquote zum Glück in der Häufigkeit doch deutlich niedriger liegt.
Ebenfalls beobachtet man, dass die Fehlerhäufigkeit bei den Wasserzählern sinkt oder bisher keine bekannt sind, wenn man sogenannte Trockenläufer bei denen das Rollenzählwerk vom Wasser getrennt, oberhalb der Turbine angebracht ist, zum Einsatz bringt.
Im Umkehrschluß stellt dies ein Eingeständnis der Versorger und Hersteller dar, dass sehr wohl solche unplausiblen Meßergebnisse existieren. Mit anderen Worten, man kann mit dem Trockenläufer die hydrodynamischen Efekte und das Schmutzproblem ausklammern.
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Da man also von den Fakten her, bei so einem Energie und oder Wasserzähler die Hand nicht für den Anteil Rollenzählwerk ins Feuer legen kann und es eine fast unmögliche Aufgabe wäre, alle Rollenzählwerke durch etwas funktionell besseres zu ersetzen, schlage ich vor, dass man darauf hinarbeitet, die Versorger zu überzeugen in diesen seltenen Fällen die Vorjahresleistung plus 15% in Ansatz zu bringen.
Betroffene sollten diesen Umstand der Eichbehörde und im Falle einer Klage dem zuständigen Richter zur Kenntnis bringen.
Mit hoffnungsvollen Grüßen
Lothar Gutjahr
Nun ja auch ohne die verlorengegangene Formatierung sollte der Text lesbar sein. Bis auf wenige mails gilt der Text als unveröffentlicht. Ich stelle ihn aber hiermit zur Verwendung zur Verfügung.
LG Lothar
Lothar Gutjahr bestätigt:Senneca hatte recht. Wir haben nicht zu wenig Zeit, sondern vergeuden zu viel.