Badezimmer aufputz? Schalter?

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Badezimmer aufputz? Schalter?

Neuer Beitragvon Homer am Donnerstag 20. Januar 2005, 17:36

Hallo,

1.
ich möchte bei uns im Badezimmer gerne eine Lampe/Scheinwerfer vor die Dusche machen, weil es dort sehr dunkel ist. In der Mitte des Zimmers kommt schon eine Leitung aus der Wand, die über einen Schalter geschaltet werden kann. Nun müsste ich da nur eine Abzweigdose hinmachen und dann von da aus ein Kabel zur Lampe ziehen. Allerdings möchte ich dazu nicht die ganze Wand aufkloppen. Daher meine Frage, ist es erlaubt im Badezimmer Leitungen aufputz zu verlegen?

2.
Wie genau klemmt man solch einen Schalter an? Und wie genau funktioniert er dann, also was macht er "genau"? Schön wäre es, wenn mir dazu auch mal jemand eine Bespielschaltung zeigen könnte, von Lampe zu Schalter usw. aus der genau ersichtlich ist, wie so eine Schaltung funktioniert. Das wäre wirklich sehr nett.

Bild

Schonmal danke für jede hilfe. :D
Homer
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Neuer Beitragvon Zerleger am Freitag 21. Januar 2005, 11:48

ich weiß zwar nicht ob es erlaubt ist, aber ich würde sagen, das das im bad schon gefährlicher ist, aber ein einziges Kabel? Dürfte nicht weiter gefährlich sein.
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Neuer Beitragvon Bernd am Freitag 21. Januar 2005, 14:59

Vorsicht!!!

Badezimmer sind lt. VDE inZonen eingeteilt.

Zone Null erlaubt ,glaub ich ,noch nicht mal ein Unterputzkabel.

mfg
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Neuer Beitragvon Schwarz am Freitag 21. Januar 2005, 15:28

Hallo

das ist ein wechselschalter, steht doch drauf ;-)
http://www.stromer84.de/links/wechsel001.html
http://home.t-online.de/home/harald.sch ... grund4.htm

wechselschalter werden auch oft als ausschalter eingesetzt, dem bild nach ist das bei dir auch so der fall

mit den installationszonen im bad kenne ich mich jetzt nicht aus, würde mir das aber an deiner stelle vor ort von einem elektriker anscheuen lassen

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Neuer Beitragvon SoftwareUser am Freitag 21. Januar 2005, 15:35

Hallo,
du darfst keine Leitung Aufputz im Badezimmer verlegen, und eigentlich darfst du auch nur Schalter und Steckdosen mit Spritzschutz verwenden.

Gruß Florian
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Neuer Beitragvon Borg am Freitag 21. Januar 2005, 16:13

Mal abgesehen davon das Spielereien am Strom auch ohne Badezimmer schon gefährlich sind.

Hol dir einen Elektriker ins Haus.

Der kennt sich dann auch mit den Schutzzonen aus, die im Bad eingehalten werden müssen.
Borg
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....Die Wahrheit ist irgendwo da draussen....
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Schutzbereich!

Neuer Beitragvon Hans am Freitag 21. Januar 2005, 16:47

Hallo Homer,

von der Bade- oder Duschwannenkannte sind 60 cm im Schutzbereich, in die Hoehe sind 225 cm im Schutzbereich, in dem kein Kabel, Schalter, Lampe, Steckdose oder Telefon sein darf. Nicht mal an der Wandrueckseite!!

Du darfst die herkoemmlichen Schalter und Steckdosen im Bad benuetzen, sie muessen nicht extra wassergeschuetzt sein.

Aber, da du nicht mal den Schalter, den du abgebildet hast, kennst, lasse bitte die Finger von der Elektrik weg, hole dir lieber einen ausgebildeten Elektriker.

Servus Hans
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Neuer Beitragvon juergen am Freitag 21. Januar 2005, 17:29

Hallo zusammme;

es haben sich Vorschriften verändert. Die Zonen sind anders, und andere ändereungen.


Zitat
"von der Bade- oder Duschwannenkannte sind 60 cm im Schutzbereich, in die Hoehe sind 225 cm im Schutzbereich, in dem kein Kabel, Schalter, Lampe, Steckdose oder Telefon sein darf"

Es gibt ausnahmen unter bestimmten bedinnungen
Lüfter, Warmwasserversorgung.....

Je nach ausführung der Dusche auch 1,2m Schutzbereich


zitat
"Nicht mal an der Wandrueckseite!! "

Doch ist erlaubt . Restwanddicke >6 cm oder bei < 6cm mit FI geschützte Leitung.

Zitat
"Zone Null erlaubt ,glaub ich ,noch nicht mal ein Unterputzkabel."

siehe Links unten zu Zohne 0

In der Wanne legt sicher keiner Leitungen



hier einige Infos zu Vorschriften im Bad

http://www.elektrogemeinschaft-halle.de ... 00-701.pdf
Leider über 5MB

http://www.myshk.com/ikz-praxis/p0205/020506.htm

http://www.dke.de/DKE/Auskuenfte+zu+Nor ... ae54fb6a82


mfg jürgen
Arbeiten an E-Anlagen dürfen nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.


http://bundesrecht.juris.de/nav/__13.html
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