Kompetenz eines Energieelektroniker

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

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Kompetenz eines Energieelektroniker

Neuer Beitragvon Axel am Sonntag 18. Juni 2006, 16:24

Hallo Forum

Ich habe mal eine Frage. Wenn ein Elektriker eine offensichtlich defekte Anlage sieht, ist dieser dann berechtigt diese abzuschalten? Wenn ja, wo ist diese geregelt? Hat das schon mal jemand gemacht?


Gruß Axel
Axel
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Neuer Beitragvon Geocacher am Sonntag 18. Juni 2006, 21:20

Moin,

also, was den "normalen" Strippenziehr betrifft, glaube ich nicht das es hier spezielle Gesetze zu gibt.
Es wird in der Art lauten, "zur Abwendung von unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben", ist wohl jeder verpflichtet Sorge dafür zu tragen das die Anlage in einen solchen Zustand versetzt wird, das kein weiterer Schäden davon tragen kann. Das heißt in meinen Augen nicht unbedingt selbsttätig abschalten, denn man weiß nie was hinten dran hängt (EDV, lebenrettende Maschinen etc), aber man sollte den Besitzer, Zuständigen, Elektriker oder auch die Polizei bzw. Feuerwehr alarmieren die dann wissen was zu tun ist.

Ich hatte seinerzeit während meines Aussendienstes bei den Stadtwerken (Stromzählerabteilung) die Versplichtung bei eindeutig gefährlichen Anlagen diese in Absprache mit dem Besitzer abzuschalten, zu plombieren und den Besitzer zu verpflichten diese Anlage wieder in einen korrekten Zustand lt. VDE zu bringen. Hätte sich der Kunde offensichtlich geweigert, hätte ich auch die NH-Sicherungen im HAK rausziehen dürfen und die Anlage dichtzumachen.


CU - Dominik
Geocacher
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