Notausrelais VDE-Festlegungen

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

Moderator: Moderatorengruppe

Neuer Beitragvon lf-service am Dienstag 18. Februar 2003, 19:07

Hallo,

suche die Rechtlichen Festlegungen für den Einsatz von

NOTAUSRELAIS bei Hydraulikanlagen und Pressen ohne ZWEIHAND_Bedienung?.

Wer hat was oder weis wo es steht?

Schonmal Danke für Eure Hilfe.

mfg
lf

:rolleyes:
lf-service
Threadstarter
2068
Junior Mitglied
 
Beiträge: 15
Registriert: Sonntag 9. Februar 2003, 15:09
Wohnort: Chemnitz

Neuer Beitragvon Elektrobastler am Donnerstag 20. Februar 2003, 09:47

Stehen müsste es in VDE 0113, ich schau da mal nach, da sind einige Festlegungen getroffen zum Not-Aus bei elektrischen Maschinen...

[Edit] ...so einfach wars dann doch nicht, die Angaben in der VDE 0113 sind leider allgemein für Maschinen und wirklich sehr allgemein gehalten. Wenn ich noch etwas finde geb ich Bescheid.
Zuletzt geändert von Elektrobastler am Donnerstag 20. Februar 2003, 15:47, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Elektrobastler
2079
 
Beiträge: 9
Registriert: Dienstag 11. Februar 2003, 14:39

Neuer Beitragvon JosefScholz am Sonntag 6. April 2003, 16:17

Hallo IF
Als erstes mal bin ich mir nicht sicher, was du mit einer Presse ohne Zweihandbedienung meinst.
Meinst du etwa eine zyklisch, bewegte Schutzeinrichtung, die das Einlegen oder Herrausnehmen von Werkstücken ermöglicht.
Eine Schutzeinrichtung, die den Zugriff zur Gefahrenstelle bei jedem Arbeitszyklus der Presse einmal bei Stößelstillstand freigibt?

An eine solche Steuerung sind sehr hohe Anforderungen gestellt.
Das kann nur eine selbstüberwachende Steuerung erfüllen.
Durch Fehler in der Steuerung verursachte Unfälle lassen sich nur vermeiden, wenn
- das auftreten eines Fehlers in der elektrischen Steuerung nicht zu einem Selbstanlauf führt
- Nach auftreten eines solche Fehlers sich ein weiterer Arbeitszyklus nicht mehr einleiten läßt
- ein Durchlauf infolge eines in der Steuerung auftretenden Fehlers verhindert ist

Eine "Sichere Steuerung" ist grundsätzlich redudant aufgebaut, das heißt zweikanälig .
Weiterhin werden in den entscheidenden Teilen der Steuerung grundsätzlich Schaltgeräte mit zwangsgeführten Kontakten verlangt.(SPS-Steuerung im sicherheitsrelevanten Bereich ist nicht zugelassen)
Sowohl die elektrische als auch die hydraulische Steuerungen müssen so beschaffen sein,
daß das Versagen eines zyklisch überwachbaren Bauteiles nicht zu einem Fehlanlauf führt.
Das bedeutet, daß also eine redudante Selbstüberwachung der Steuerung erforderlich macht.
Wenn du das hinbekommst, kannst du notfalls auch auf das Notaus-Relais
und andere fertige Bausteine wie Steuergeräte der BWS, NKR usw. verzichten,
es also mit sicheren Schützen selber als "Sichere Steuerung" zweikanälig aufbauen,
abnehmen lassen und als Erbauer der Anlage deinen Kopf gemütlich im Falle eines Unfalls hinhalten.

Maßgebliche Sicherheitsvorschriften sind unter anderem:
Die einschlägigen Unfall-Verhütungs-Vorschriften
- ZH 11.064 Hydraulische Pressen
- ZH1 / 457 Sicherheitsregeln für Steuerungen an kraftbetriebenen Pressen in der Metallbearbeitung
- ZH1 / 506 Sicherheitsregeln für bewegliche Abschirmungen an kraftbetriebenen Exzenter und verwandten Pressen der Metallverarbeitung

Denn über eins mußt du dir bei jeder Steuerung, natürlich insbesondere bei Pressen im klaren sein
Nur das Zusammenspiel zwischen elektrischer und mechanischer Sicherheit der Anlagen und dem Einhalten der Regeln bei der Wartung/Reparatur kann vor Unfällen im Fehlerfall schützen.
Benutzeravatar
JosefScholz
2985
Platinum Mitglied
 
Beiträge: 522
Registriert: Freitag 27. September 2002, 20:49
Wohnort: Werdohl im Sauerland, NRW

Neuer Beitragvon lf-service am Dienstag 8. April 2003, 20:10

Hallo Josef,

danke für die ausführlichen Erklärungen zum Thema.
Ich muss mich mit dem Problem wegen eines Angebotes für den Umbaues/GR der Hydraulik an einer Kolbenpresse beschäftigen.
Der Kunde wünscht von der Zweihandbedienung auf Gitternetzsensorüberwachung umzurüsten und das natürlich für „ UMSONST“, was ich ablehnen möchte. Dafür suche ich die entsprechenden Vorschriften.
Da wir kein Hersteller von Maschinen sind, sondern für Hydraulik, bin ich für jeden Hinweis dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

L.Fiedler
lf-service
Threadstarter
3067
Junior Mitglied
 
Beiträge: 15
Registriert: Sonntag 9. Februar 2003, 15:09
Wohnort: Chemnitz

Neuer Beitragvon JosefScholz am Dienstag 8. April 2003, 20:53

Hallo,
Ich will mal sehen, daß ich dir die entprechenden Vorschriften in Textform zukommen lasse.
Ich will hoffen, daß ich die anderen damit nicht allzu langweile.

Du schriebst, die Presse soll von der Zweihandbedienung auf Gitternetzsensorüberwachung umgerüstet werden, ich nehme an, daß du damit einen Lichtvorhang, also eine BWS, also eine Berührungslos wirkende Schutzeinrichtung meinst.


ZH 1/457
Sicherheitsregeln für Steuerungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung
Fachausschuß "Eisen und Metall III"
Februar 1978
Vorbemerkung
Die Sicherheitsregeln legen die nach dem derzeitigen Stand der Technik für Planung, Konstruktion und Verwendung von Pressensteuerungen zu beachtenden Mindestforderungen fest.
Sichere Steuerungen sind Voraussetzung für die Verwendung von Zweihandschaltungen und berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen; sie stellen nur einen Teil der notwendigen sicherheitstechnischen Maßnahmen dar. Diese Sicherheitsregeln sind insbesondere auch deshalb in engem Zusammenhang mit den Unfallverhütungsvorschriften "Exzenter- und verwandte Pressen" (VBG 7n5.1), "Hydraulische Pressen" (VBG 7n5.2) und "Spindelpressen" (VBG 7n5.3) zu sehen.


Ich erspare mal den anderen, sich jetzt hier die gesamten einschlägigen Vorschriften durchziehen zu müssen, deshalb hab ich den Text an dieser Stelle abgebrochen.
Ich habe stattt dessen die Vorschriften verpackt in drei persönliche Nachrichten an dich abgeschickt.
Kannst sie dir ja ausdrucken.
Benutzeravatar
JosefScholz
3069
Platinum Mitglied
 
Beiträge: 522
Registriert: Freitag 27. September 2002, 20:49
Wohnort: Werdohl im Sauerland, NRW

INFOS erhalten

Neuer Beitragvon lf-service am Donnerstag 10. April 2003, 20:18

Die INFO's waren sehr hilfreich besten Dank dafür

MfG
LF
lf-service
Threadstarter
3097
Junior Mitglied
 
Beiträge: 15
Registriert: Sonntag 9. Februar 2003, 15:09
Wohnort: Chemnitz

Neuer Beitragvon JosefScholz am Donnerstag 10. April 2003, 20:27

Hallo Lothar

Klasse, daß ich dir ein Stück weiterhelfen konnte.

Da ihr selbst "nur "die Hydraulik verändern wollt, müßte die Elektroanlage eh vom Fachbetrieb , der die Maschine auch später abnehmen kann gemacht werden.

Es ist zumindestens eine sehr teurer Lichtvorhang mit Auswertegerät BWS erforderlich. Ein Bekannter Hersteller ist die Firma Sick.
Dieser Lichtvorhang muß der Maschine entsprechend eingebaut werden, da gibt es ganz wilde Vorschriften zu.

Gruß Josef
Benutzeravatar
JosefScholz
3098
Platinum Mitglied
 
Beiträge: 522
Registriert: Freitag 27. September 2002, 20:49
Wohnort: Werdohl im Sauerland, NRW


Zurück zu VDE Vorschriften und Regeln

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste