FI einbauen

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

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FI einbauen

Neuer Beitragvon Electronic-TIGER am Mittwoch 17. Mai 2006, 15:15

Hallo!

ich weiß, es gibt etliche Beiträge zu dieser Frage hier, aber ich wüsste es doch mal ganz gerne konkret für mich.

Also:

-Ich bin keine Elektrofachkraft, helfe aber einem Bekannten von mir immer bei Elektroinstallationen (der ist Energieversorungselektroniker oder irgendsowas)

-Dementsprechend weiß ich auch so einiges über dieses Fachgebiet und bin kein Laie in dem Sinne.

-Mit dem nötigen Wissen, das ich habe, würde ich jetzt gerne in meinem Sicherungskasten im Keller demnächst einen FI und einen Hauptschalter einbauen (Wir haben das Haus gebraucht gekauft und es hat mich schon immer gestört, dass kein Fi vorhanden war)

-Jetzt meine Frage: Darf ich das überhaupt? Der Bereich, in den ich das einbauen will, ist nicht verplombt.
Ich dachte mir, dass ich die zwei Geräte direkt in die Reihe mit den drei Hauptsicherungen einbaue, da mir das sinnvoll erschien und ich das auch mit dem Elektriker immer so mache (da ist das nur alles ein bisschen sehr viel größer, von daher war ich mir bei so einer kleinen Hausanlage nicht sicher)

Ich bin mit den Sicherheitsregeln vertraut, das ist also wirklich nicht das Problem.

Würde mich über eure Antworten freuen

LG

Mathias
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Fachmann ran

Neuer Beitragvon I H am Dienstag 30. Mai 2006, 19:50

Hallo Mathias,

ich habe mir überlegt, was ich Dir alles beschreiben müsste damit Du eigenständig den RCD (oder FI) einbauen kannst. Das würde aber den Rahmen sprengen.
Da die Arbeiten an Deiner El. Anlage ausschliesslich an der Haupversorgung vorgenommen werden, empfehle ich doch einen Fachmann zu Beauftragen.

Ich mag solche Antworten selber auch nicht, aber es gibt schon einiges zu Beachten.

mfg

IH
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Neuer Beitragvon Electronic-TIGER am Freitag 2. Juni 2006, 15:47

Hi IH!

Kann ich verstehen, habe inzwischen auch noch ein paar andere gefragt, die mir das zwar technich zutrauen, mir aber trotzdem davon abraten. Würde mich nur interessieren, warum hier solange keiner geantwortet hat. (haben wahrscheinlich alle gedacht, ich würde schon verkohlt bei mir im Sicherungskasten hängen :wink: )

LG und schöne Pfingsten

Mathias
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Neuer Beitragvon FNet am Samstag 3. Juni 2006, 04:25

Ich gehe mal davon aus, das keiner die "Schuld" auf sich nehmen will wenn wirklich etwas passiert. Natürlich ist immer der veranwortlich, der die Betriebsmitteil einbaut und selbst wenn dir das jemand erklärt bist immer du der "dumme".

Aber trotzdem: An solchen Sicherheitrelevanten Dingen die Finger weg lassen. Einmal gefährdest du dich beim Einbau und anderer seits Andere bei der Benutzung. Wir Elektriker (oder neu Energie und Gebäudeelektroniker) mach nicht umsonst eine 3 1/2 Jährige Ausbildung. Und sich nur mit den Sicherheitsregeln vertraut zu machen reicht da noch lange nicht....
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten... Das sind alles nur Dreckfuhler
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Neuer Beitragvon olaf am Donnerstag 8. Juni 2006, 17:11

Hallo!

ich weiß, es gibt etliche Beiträge zu dieser Frage hier, aber ich wüsste es doch mal ganz gerne konkret für mich.

Also:

-Ich bin keine Elektrofachkraft, helfe aber einem Bekannten von mir immer bei Elektroinstallationen (der ist Energieversorungselektroniker oder irgendsowas)



Vielleicht hilfst du bei deiner Schwarzarbeit ja einem Klempner. Oder irgendsowas.

-Dementsprechend weiß ich auch so einiges über dieses Fachgebiet und bin kein Laie in dem Sinne.



So was dann? Elektrotechnisch interessierter.

-Mit dem nötigen Wissen, das ich habe, würde ich jetzt gerne in meinem Sicherungskasten im Keller demnächst einen FI und einen Hauptschalter einbauen (Wir haben das Haus gebraucht gekauft und es hat mich schon immer gestört, dass kein Fi vorhanden war)



So, ist dir also aufgefallen das ein RCD bei Bastelagen schützen kann.

-Jetzt meine Frage: Darf ich das überhaupt? Der Bereich, in den ich das einbauen will, ist nicht verplombt.



Nein, schau mal in den Vertrag den du mit deinem Stromanbieter geschlossen hast.


Ich dachte mir, dass ich die zwei Geräte direkt in die Reihe mit den drei Hauptsicherungen einbaue, da mir das sinnvoll erschien und ich das auch mit dem Elektriker immer so mache (da ist das nur alles ein bisschen sehr viel größer, von daher war ich mir bei so einer kleinen Hausanlage nicht sicher)



Hast du dir schon mal Gedanken um eine Parallelschaltung gemacht? Und weshalb nicht?

Ich bin mit den Sicherheitsregeln vertraut, das ist also wirklich nicht das Problem.



Wie lauten denn die Sicherheitsregeln? Da frag ich dich gleich mal ab.

Würde mich über eure Antworten freuen



Nein, das tust du bestimmt nicht.

LG

Mathias
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Gegen Dummheit sind selbst Götter machtlos,



wetten das du trotzdem an deiner Elt-Anlage bastelst?
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Neuer Beitragvon Electronic-TIGER am Freitag 9. Juni 2006, 19:36

Vielleicht hilfst du bei deiner Schwarzarbeit ja einem Klempner. Oder irgendsowas.

Wohl kaum. Ich helfe lediglich ab und zu bei so Sachen wie mal eben ein Kabel abisolieren oder zu Hause etwas vorbereiten und schaue dann zu. Ist glaube ich keine Schwarzarbeit.

Nein, das tust du bestimmt nicht.

Eigentlich schon, denn wenn ich es sowieso von vornerein vorgehabt hätte, hätte ich ganz bestimmt nicht erst gefragt und ich habe ganz sicher auch nicht nur mit positiven Antworten gerechnet.

wetten das du trotzdem an deiner Elt-Anlage bastelst?

Wetten, dass nicht? Ihr habt mich inzwischen überzeugt, aber ich glaube, das ist auch schon in meinem letzten Post deutlich geworden.

In dem Sinne danke für eure Antworten, auch wenn du mir vielleicht nicht glaubst, dass ich das jetzt nicht mache. Aber ich habe nicht geschrieben "Ich will mich umbringen, darf ich das?" sondern lediglich gefragt, ob ich das rein rechtlich darf und noch nicht einmal behauptet, dass ich das auf jeden Fall machen werde.

MfG

Mathias

P.S.: Im Übrigen sehe ich mich durchaus als "elektronisch Interessierten" und keineswegs als einen Profi oder so!
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Neuer Beitragvon Zaldoran am Sonntag 18. Juni 2006, 22:11

Dementsprechend weiß ich auch so einiges über dieses Fachgebiet und bin kein Laie in dem Sinne.
So was dann? Elektrotechnisch interessierter.


Elektrotechnisch unterwiesene Person vielleicht? Wenn Sein Bekannter Fachkraft oder Meíster ist, darf er das grds. sogar.

-Jetzt meine Frage: Darf ich das überhaupt? Der Bereich, in den ich das einbauen will, ist nicht verplombt.
Nein, schau mal in den Vertrag den du mit deinem Stromanbieter geschlossen hast.


Wenn er z.B. eine britische Ltd. gründet darf er auch das. Erstaunlicherweise gilt so ein Zeug wie Meisterzwang, Handwerksrolle, Installateurverzeichnis usw. nur für deutsche Firmen, nicht aber für solche aus dem EU Ausland. Die Installationsprüfung hinterher muß er aber in jedem Fall machen.

Gegen Dummheit sind selbst Götter machtlos,
wetten das du trotzdem an deiner Elt-Anlage bastelst?


Wenn ich mir so manche Installation vom eingetragenem Fachbetrieb anschaue, frage ich mich ernsthaft welches das kleinere Übel ist!
Zaldoran
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Neuer Beitragvon Electronic-TIGER am Freitag 23. Juni 2006, 10:54

Hi Zaldoran!

danke für deine Erklärungen! Wer darf so eine Installationsprüfung machen? Muss dass jemand von den Stadtwerken sein oder ein normaler Elektro-fachbetrieb?

LG & allen schöne Ferien

Mathias
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Neuer Beitragvon Zaldoran am Freitag 23. Juni 2006, 14:06

Electronic-TIGER hat geschrieben:Hi Zaldoran!

danke für deine Erklärungen! Wer darf so eine Installationsprüfung machen? Muss dass jemand von den Stadtwerken sein oder ein normaler Elektro-fachbetrieb?


Mit der Qualifikation als Verantwortliche Elektrofachkraft darf man die Prüfung an Niederspannungsanlagen durchführen. Ob der Energieversorger in seinen AGB allerdings weitere Einschränkungen vornimmt (nur eingetragene Betriebe z.B.) bleibt natürlich Ihm überlassen. Ein zugelassenes Prüfgerät nach DIN VDE 0100-610 ist natürlich vorausgesetzt. Es besteht eine Nachweispflicht der Prüfung (Prüfbuch o.ä.).

Allerdings gibt es auch jede Menge Elektriker, die den Schleifenwiderstand anscheinend auch mit dem bloßen Auge ermitteln können :-/

Gruß
H.
Zaldoran
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Neuer Beitragvon olaf am Freitag 30. Juni 2006, 22:02

@ Zaldoran,

So einiges ist mir an deinem posting unklar,

wie sieht denn die Unterweisung zu einer elektrotechnisch Unterwiesenen Person aus?

Ist ein Meister des Elektrohandwerkes nicht auch gleichzeitig Fachkraft?

„Die Installationsprüfung hinterher muß er aber in jedem Fall machen“ –

fein und wer darf das?

Qualifikation als Verantwortliche Elektrofachkraft – wie so etwas aus?

Es wäre nett wenn du mir diese Unklarheiten erklären könntest. Und gib bitte Quellenangaben an.
olaf
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...

Neuer Beitragvon D4rkHorsE am Samstag 9. September 2006, 16:51

Ich bring mich da mal kurz ein ;)

Die 5 Sicherheitsregeln:

1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und kurzschließen
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Hab irgendsowas gelesen das die jemand wissen wollte ;)

Und nebenbei bei neu Anlagen ist es Pflicht eine Prüfung der Anlage nach DIN VDE 0100 durchzuführen.

CYa
D4rkHorsE
21895
 

Re:

Neuer Beitragvon Elektromed am Dienstag 19. Oktober 2010, 21:01

Fehlerstrom-Schutzschalter RCD
30 mA 2-polig, nach DIN VDE 0664 , EN 61 008, Kn 230 V AC
A-Type: erfaßt Wechsel- und pulsierende Gleichfehlerströme.
Ausführung: 40 A, 2-polig, 0,03 A

Sollte aber bitte nur von Fachmann Geselle eingebaut werden, wie es schon
hier viele Matthias zu verstehen gegeben haben!

An UV Schaltkasten allgemein gehört bitte kein Laie dran das ist mit wenig oder
kenne mich fast gut aus, schon der geplante Selbstmord nicht umsonst lernt man
hier im Elektrofach das Omischegesetz; also bitte nicht umsonst! Jede lehre hat
eben auch seinen Sinn. So hatte Georg Simon Ohm, der
wurde am 16.03.1789 in Erlangen geboren kommt aus ganz ärmlichen Verhältnissen und
1826 erschien sein Buch über den quantitativen Zusammenhang zwischen verschiedenen
Größen einer galvanischen Kette, das wir als Ohmsches Gesetz kennen. URI Was heißt das

Formel zur Berechnung der Spannung U = R x I Soll durch einen Widerstand R der Strom I fließen, so muss
die Spannung U berechnet werden.

Und FI (Fehlschutzschalter 1p 2p 3p 4p sollten wirklich nur von Gelernten Fachmänner eingebaut werden,
da es wirklich auch immer darauf ankommt für was man ihn überhaupt einsetzen will! Gib verschiedene und viele Arten!!

Elektromed
Zuletzt geändert von Elektromed am Dienstag 19. Oktober 2010, 21:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: FI einbauen

Neuer Beitragvon Jornbyte am Dienstag 19. Oktober 2010, 21:13

Lezte Antwort geschrieben am: Samstag 9. September 2006.
Deine Antwort am : Dienstag 19. Oktober 2010.
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mfg
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Re:

Neuer Beitragvon einfranke am Donnerstag 21. Oktober 2010, 22:45

olaf hat geschrieben:@ Zaldoran,

So einiges ist mir an deinem posting unklar,

wie sieht denn die Unterweisung zu einer elektrotechnisch Unterwiesenen Person aus?

Ist ein Meister des Elektrohandwerkes nicht auch gleichzeitig Fachkraft?

„Die Installationsprüfung hinterher muß er aber in jedem Fall machen“ –

fein und wer darf das?

Qualifikation als Verantwortliche Elektrofachkraft – wie so etwas aus?

Es wäre nett wenn du mir diese Unklarheiten erklären könntest. Und gib bitte Quellenangaben an.


Eigentlich alles ganz klar:

Zitat aus der NAV:

Niederspannungsanschlussverordnung - NAV

NAV § 13 Elektrische Anlage
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur
durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers
eingetragenes Installations-Unternehmen durchgeführt werden.

Begründung:
• Qualitätsgerechte und sichere Ausführung von Arbeiten an der Anlage
• Schutz der aller Kunden und des Netzbetreibers vor Schäden
• Ausschluss der Gefährdung des sicheren Netzbetriebs
23.04.2008 - 8 -

Viele Grüße
einfranke
einfranke
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Re: FI einbauen

Neuer Beitragvon Erfinderlein am Freitag 22. Oktober 2010, 02:48

Hallo der Franke,

Olaf liest das vermutlich nicht mehr. Er war im Juni 2006 hier eingeloggt und hat am 1 Juli 2006 letztmalig den thread und das Forum besucht. Ist über 4 Jahre her aber trotzdem danke für deine Ausführungen.

Gruß Lothar
Lothar Gutjahr bestätigt:Senneca hatte recht. Wir haben nicht zu wenig Zeit, sondern vergeuden zu viel.
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