Wie ist das denn rechtlich geregelt?

Haushaltstechnik, Ersatzteile und Reparatur. Fragen und Antworten zur Installation.

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Wie ist das denn rechtlich geregelt?

Neuer Beitragvon Trenga-Fan am Samstag 31. Mai 2008, 16:07

Hallo alle zusammen,
folgende Frage:

Darf ich als staatlich geprüfter Elektrotechniker im Maschinenbauunternehmen
meines Arbeitgebers Änderungen an der Haus- bzw. Halleninstallation durchführen?

Klar ist, dass ich als Elektrofachkraft nach VDE fachlich allemal in der Lage dazu bin solche Arbeiten
(z. B. das Umlegen einer Steckdose o. ä.) durchzuführen.
Aber wie sieht das mit der Verantwortung aus und was sagt das EVU dazu?
Ich denke, diese Frage taucht immer mal wieder auf – vielleicht habt ihr einen Tipp?

Ich freue mich auf Eure Antworten!

Uli
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Re: Wie ist das denn rechtlich geregelt?

Neuer Beitragvon juergen am Samstag 31. Mai 2008, 17:33

Hallo Uli,

siehe Niederspannungsanschlussverordnung (NVA)

Zitat Seite 6 der PDF
Die Arbeiten dürfen außer
durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein
Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes
Installationsunternehmen durchgeführt
werden

Quelle
http://www.energis.de/eweb/Content/busi ... _Strom.pdf
Arbeiten an E-Anlagen dürfen nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.


http://bundesrecht.juris.de/nav/__13.html
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Re: Wie ist das denn rechtlich geregelt?

Neuer Beitragvon juergen am Samstag 31. Mai 2008, 17:36

Ergänzung
die NVA regelt nur Nierderspannungsanlagen. Nicht Industrie mit eigenem Trafo...

Gruß Jürgen
Arbeiten an E-Anlagen dürfen nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.


http://bundesrecht.juris.de/nav/__13.html
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Re: Wie ist das denn rechtlich geregelt?

Neuer Beitragvon BernhardS am Samstag 31. Mai 2008, 18:32

Hallo,

im Betrieb Deines Arbeitgebers ist das ganz einfach: Du bist auf Anweisung tätig.
Die Verantwortung liegt schwerpunktmäßig beim Arbeitgeber. Er muss die Arbeit planen, sich um Personal kümmern das die Arbeit ausführen kann, diese einweisen, angemessen beaufsichtigen und vieles mehr. Bei der Einweisung und Aufsicht darf/muss er den ihm bekannten Kenntnissstand der Personen berücksichtigen.
Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeiten vornehmen. Checklisten und Hinweise bekommt man bei der Berufsgenossenschaft.
Du hast natürlich auch Pflichten: Du musst die Arbeit sicher und sorgfältig ausführen, Abweichungen melden - u.A. musst Du auch melden wenn Du eine Arbeit auszuführen nicht in der Lage bist.

Bernhard
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Re: Wie ist das denn rechtlich geregelt?

Neuer Beitragvon Trenga-Fan am Sonntag 1. Juni 2008, 07:59

Der Betrieb wird nicht über einen eigenen Trafo versorgt.
Alle gefertigten Maschinen sind ortsveränderlich ausgeführt (also mit Stecker und Zuleitung).

Ist denn diese NAV nur für Privatkunden (Haushalte) oder auch für Gewerbe- und Industriekunden gültig? Ich denke dabei an die Aufgaben und Freiheiten eines Betriebselektrikers der ja keinem eingetragenen Installateur angehört, dennoch Arbeiten an den elektrischen Einrichtungen zwischen Zähler und Steckdosen oder Leuchten durchführt.

Gibt es dafür eine gesonderte Richtlinie?

- Viele Grüße ! - :D
Trenga-Fan
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Re: Wie ist das denn rechtlich geregelt?

Neuer Beitragvon BernhardS am Sonntag 1. Juni 2008, 14:44

Hallo,

Du hast Dich in der Handwerksordnung festgebissen. In der Industrie gilt die Betriebsstättenverordnung.
Diese detaillierten Regelungen wie sie die Handwerksordnung kennt gibt es dort nicht. Was und wie gearbeitet wird, das muss der Betrieb mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln und dann mit innerbetrieblichen Regelungen festlegen bzw. abgrenzen.

Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, daß der gelernte Fassadenmaler Heinz die Kenntnisse und Fähigkeiten hat um Kabel anzuschließen, dann kann er innerbetrieblich damit beauftragt werden. Dazu muss er keine Handwerksrolle vorlegen.

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Re: Wie ist das denn rechtlich geregelt?

Neuer Beitragvon juergen am Sonntag 1. Juni 2008, 14:48

Hallo,

wie der Name es sagt, gilt die Niederspannungsanschlussverordnung für Nierderspannungsanlagen.
Da wird kein unterschied zwischen Privat und Geschäft gemacht.

Industrie wird oft mit Mittelspannung und eigenen Trafo versorgt. Hierzu kenne ich keine Angaben.
Arbeiten an E-Anlagen dürfen nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.


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Re: Wie ist das denn rechtlich geregelt?

Neuer Beitragvon BernhardS am Sonntag 1. Juni 2008, 17:24

Hallo,

das ist ja die Haftung zwischen EVU und Abnehmer. Du liebe Güte. Über welche Verpflichtungen der Firma willst Du Dir als Angestellter denn noch den Kopf zerbrechen?

Bernhard
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Re: Wie ist das denn rechtlich geregelt?

Neuer Beitragvon SAD am Sonntag 1. Juni 2008, 20:30

Hallo Trenga-Fan!

Zu Deiner Frage:Ja,darfst Du.

Nur an den Anlagen der EVU,sprich Zuleitungen zum Betrieb,
bzw.deren Trafo's hast Du nichts zu suchen.

Die Arbeiten müssen Vorschriftsmäßig ausgeführt werden.
Kommt durch Deine arbeiten jemand zu Schaden,
zeigt man Deiner Fa.den erhobenen Zeigefinger und Du landest im Knast.

So einfach ist das.
Gruß SAD
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zum Schluss

Neuer Beitragvon BernhardS am Montag 2. Juni 2008, 08:01

Hallo,

in letzter Konsequenz kann die Frage nicht beantwortet werden, weil das eine Rechtberatung wäre, das ist mir dann später noch klargeworden.
Die Anwälte haben es, noch kunstvoller als die Handwerker, geschafft ihr Geschäft gegen das Mitwirken "Unkundiger" abzuschirmen. Wenn Dir also klar ist, daß das Anbringen einer Steckdose "irgendwie" gegen eine Verordnung verstößt, dann wird Dir auch ebenso klar sein, daß die Interpretation einer Verordnung genauso gegen irgendwas verstößt.

Bernhard
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