ich hab neulich einen Bericht über die fünf Sicherheitsregeln geschrieben und hab den jetz einfach mal ins Forum gestellt.
Die 5 Sicherheitsregeln sollte man genau so wie das Ohmsche Gesetz auswendigkennen, wenn man sich mit dem Gebiet der Elektrik befassen will.
Wenn noch jemand Fragen, Erweiterungen, Praxiserfahrungen,... hat --- her damit
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Die 5 Sicherheitsregeln
Vor Arbeiten an aktiven Teilen (stehen unter Spannung) elektrischer Anlagen und Betriebsmitteln müssen gewisse Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Damit die Arbeiten gefahrlos durchgeführt werden können.
Diese Sicherheitsvorkehrungen nennt man:
¨ Die 5 Sicherheitsregeln ¨
Und bestehen, wie der Name schon sagt, aus folgenden fünf Regeln:
1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und Kurzschließen
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Diese fünf Sicherheitsregeln müssen vor den Arbeiten in der oben genanten Reihenfolge angewandt werden. Nach den Arbeiten werden sie in der umgekehrten reinfolge wieder aufgehoben.
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1. Freischalten
Grundsätzlich gilt: Alle Arbeiten an Teilen, die unter Spannung stehen sind verboten. Daher muss man vor den Arbeiten die Anlage freischalten.
Unter Freischalten versteht man, das die Spannung an einer Anlage abgeschaltet wird.
Dies kann man zum Beispiel erreichen durch:
- Ausschalten des Leitungsschutzschalter
Herausdrehen von Schmelzsicherungen
Ziehen von NH-Sicherungen
Ausschalten von Fehlerstromschutzschalter
Ausschalten von Motorschutzschalter
Ausschalten des Hauptschalters
Bei Elektrogeräten mit Stecker, einfach den Stecker ziehen.
...
Wichtig ist auch das es zum Beispiel bei der Installation einer Lampe nicht genügt einfach den Lichtschalter auszuschalten. Stattdessen muss der komplette Stromkreis Freigeschaltet werden.
Auch Schütze können nicht zum Freischalten verwendet werden.
Ausnahmen:
- Zum messen und testen ( nur von qualifiziertem Fachpersonal)
- wenn Gefahr von Mensch und Leben besteht.
- Speziell Angeordnet, wenn Abschalten nicht möglich (Beachten: Vorschriften ‚Arbeiten an spannungsführenden Anlagen)
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2. Gegen Wiedereinschalten sichern
Damit die Anlage während der Arbeiten auch freigeschaltet bleibt, also niemand versehentlich wieder einschaltet, muss man die Anlage gegen irrtümliches Wiedereinschalten sichern.
Leitungsschutzschalter kann man dazu mit einer speziellen Klebefolie überkleben, auf der steht: Nicht einschalten - Gefahr. Zur not tut es auch Klebeband.
Die meisten Leitungsschutzschalter lassen sich auch mit einem passendem Sperrelemente gegen Wiedereinschalten sichern
Schmelzsicherungen steckt man sich am besten in die Hosentasche.
Danach kann man noch ein Blindeinsatz einsetzen.
Das verfahren läst sich natürlich auch auf NH-Sicherungen anwenden.
Hauptschalter von Maschinen lassen sich mit einem Vorhängeschloss abschließen.
Steckverbindungen (Stecker) gegen versehentliches Einstecken Schützen (zB. Clip für CEE- Dosen von ‚Mennekes’)
Außerdem ist zusätzlich ein Warnschild für die Dauer der Arbeit anbringen.
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3. Spannungsfreiheit feststellen
An der Arbeitsstelle selber muss mit einem zweipoligen Spannungsprüfer (nicht geeignet sind z.B. Phasenprüfer) die Spannungsfreiheit festgestellt werden. Der Spannungsprüfers ist zuvor auf Funktion zu testen.
Die Spannungsfreiheit muss allpolig festgestellt werden, das heißt man misst alle Phasen gegen Null/Erde.
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4. Erden und Kurzschließen
Das Erden und Kurzschließen ist nur an Anlagen mit einer Nennspannung größer als 1kV erforderlich. Eine Ausnahme bilden Freileitungen, die müssen auch unter 1kV geerdet und kurzgeschlossen werden.
Zuerst immer Erden, dann mit den Kurzschließenden aktiven Teilen verbinden (muss von der Arbeitstelle aus sichtbar sein). Werden Leitungen aufgetrennt, muss an beiden Seiten geerdet und kurzgeschlossen werden.
Für das Erden und Kurzschließen gibt es spezielle Vorrichtungen und Werkzeug (für Anlagen über 1 KV verwendet man einpoligen Spannungsprüfer, diese sind aber auch wie oben beschrieben vorher zu prüfen).
Das Erden und Kurzschließen hat den Hindergrund das sich nicht parallel liegende, freigeschaltete Leitungsstrecken aufladen. Das kann zum Beispiel bei Freileitungen auftreten. Zweitens würde bei einer geerdeten und kurzgeschlossenen Anlage beim irrtümlichen einschalten sofort die vorgeschaltene Sicherungen ansprechen (Achtung: Gefahr der Lichtbogenbildung)
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5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Können Anlagenteile in der Nähe der Arbeitsstelle nicht freigeschaltet werden, müssen vor Arbeitsbeginn die unter Spannung stehenden Teile für die Dauer der Arbeiten abgedeckt oder abgeschrankt werden.
Bei anlagen unter 1kV genügen zum Abdecken isolierende Tücher, Schläuche, Formstücke. Über 1kV sind zusätzlich Absperrtafeln, Seile und Warntafeln erforderlich