Leiterquerschnitt verringern

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

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Leiterquerschnitt verringern

Neuer Beitragvon drunkenmunky am Dienstag 13. September 2011, 06:08

Hallo,
von einem Sicherungskasten läuft ein 5*2,5mm^2 ca. 7m in einen Raum in eine Abzweigdose und ist pro Phase mit 16A abgesichert. Ist es nun erlaubt, von dort aus 2m zu einer Steckdose mit 3*1,5mm^2 zu fahren?
16A wäre für die Länge und Verlegeart ja ok.
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Re: Leiterquerschnitt verringern

Neuer Beitragvon Erfinderlein am Dienstag 13. September 2011, 09:03

Hi,

da hätte ich keine Skrupel. Und um den Gefahren "wer viel frägt kriegt viel Antwort" aus dem Wege zu gehen, hätte ich das längst montiert. Du kannst natürlich auf Antworten der Elektriker warten. Ich habe diesen Beruf als Lehrberuf 1954 abgelehnt, weil ich in meinem Schnupperkurs ausser Schlitze klopfen in einem Neubau nichts anderes zu Gesicht bekam. Dabei hatte der Meister eine bildhübsche Tochter, grins. Du mußt nur dich selbst befragen, ob du die Qualifikation für solcherlei Arbeiten hast, oder es besser dem Elektriker deines Vertrauens überläßt.

Gruß Lothar
Lothar Gutjahr bestätigt:Senneca hatte recht. Wir haben nicht zu wenig Zeit, sondern vergeuden zu viel.
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Re: Leiterquerschnitt verringern

Neuer Beitragvon Bernd am Dienstag 13. September 2011, 10:40

tja
laut VDE muss jede Querschnittsverkleinerung adgesichert werden.

wenn man jetzt den Scleifenwiederstand in Betracht zieht sehe ich da kein Problen, da 1,5 Quadrat bis ca 50m Länge ja mit 16 A abgesichert werden dürfen. Egal wie du es machst- du bist dafür verantwortlich.


mfg
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Das Leben ist zu kurz um alle Erfahrungen selbst zu machen
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Re: Leiterquerschnitt verringern

Neuer Beitragvon BernhardS am Dienstag 13. September 2011, 13:19

Hallo,

da Du "nur" eine Steckdose anschließt, gibt es nur zwei belastete Adern. Damit ist eine Absicherung mit 16A möglich, hat aber eher den Satus von geduldet. Geht ein bißchen ins Spitzfindige.
Wenn es 5*1,5 wären, also 3 belastete Adern, müsste es mit 10A abgesichert werden.

Bernhard
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Re: Leiterquerschnitt verringern

Neuer Beitragvon Alte Fritz am Dienstag 13. September 2011, 14:04

Moin,

wenn man in Metgereiwerkstätten, Schreinereien usw. kommt, ist es teils ganz normal, diesen besagten Umstand vorzufinden, bei einer Absicherung von 3x16A.

Ganze Hochhäuser in meinem Kaff haben je WE eine NYIF-I 5x2,5 (Steg) - Zuleitung für einen 24KW Durchlauferhitzer erhalten, mit einer Schmelzsicherung von 3x35A vorgeschalten. Dies ist schon Jahrzehnte so und keiner hat sich bis jetzt (außer mir) daran gestört!

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Re: Leiterquerschnitt verringern

Neuer Beitragvon tatsache am Donnerstag 27. Oktober 2011, 21:10

Da möchte ich auch mal was zu sagen.
Es ist rein rechtlich nicht erlaubt. Von einem großen auf einen kleineren Querschnitt klemmen ist verboten.
Allerdings der Querschnitt 1,5 qmm darf nur 15 Meter lang sein, bei 1 Phasiger Verlegung, nicht 50 Meter.
Außerdem ist das Verlegen von Leitungen mit mehr als 1 belasteten Ader, also 5 mal, im Querschnitt
1,5 qmm gar nicht mehr erlaubt auch nicht mit 10A Absicherung....
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Re: Leiterquerschnitt verringern

Neuer Beitragvon der mit den kurzen Armen am Donnerstag 27. Oktober 2011, 22:08

Hallo Tatsache woher beziehst du Deine Weisheit und kannst du die Belegen?
5*1,5 mm² ist sehr wohl auch mit 3 belasteten Adern mit bis zu 13 A belastbar. Bei 2 belasteten Adern ist der Grenzwert bei 1,5 mm² 15,5 A bei 30 Grad.
Zur Frage Leitungsquerschnittsveringerung lies dir mal die VDE durch bei Längen von 250 m ist es durchaus auch möglich ein 5*16 oder 5 *25 mm² mit 16 A abzusichern und vor Ort auf 1,5 mm² ohne weitere Sicherung zu Verringern. Das Sicherungselement wurde auf die schwächste Leitung ausgelegt und der größere Querschnitt dient in diesem Fall nur der Sicherstellung des zulässigen Spannungsfalls und der Einhaltung der Abschaltbedingungen.
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Re: Leiterquerschnitt verringern

Neuer Beitragvon Etechniker84 am Donnerstag 23. Februar 2012, 19:56

Hallo,

sorry das ich das Thema noch mal ausgreife.
Ich war bis jetzt auch immer der Meinung das man bei jedem Querschnittswechsel eine Absicherung benötigt.
Bloss wie sieht das bei elektrischen Geräten aus.
Die werden ja auch mit Querschnitt <=1,5 mm² angeschlossen.
Ich habe mal in der VDE 0100-520 gelesen, aber noch nichts gelesen was dies bestätigt.
Ich benötige diese Info für meine Abschlussarbeit. In dieser Arbeit projektiere ich eine Elektroinstallation. Um den Spannungsfall von 3% von der Unterverteilung bis zum Verbraucher einzuhalten, fahre ich die erste Steckdose mit einem Nym 3x4 mm² an und verlege ab da mit Nym 3x2,5 mm² weiter. Beide Leitungen sind ja bei Verlegeart C und 30° Grad Umgebungstemperatur für mehr als 16 A ausgelegt.
Kann mir jemand, wenn es verboten ist bitte die VDE nennen wo es steht, damit ich dies nachlesen kann.

VIelen Dank.

Mfg Etechniker 84
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Re: Leiterquerschnitt verringern

Neuer Beitragvon winnman am Donnerstag 23. Februar 2012, 22:33

So wie ich das verstehe:

Es muss sichergestellt sein dass die jeweilige Leitung nicht überlastet wird.

Da gibt es entgegen weit verbreiteter Meinung 2 Lösungswege:

1. Die Absicherung an der Speisestelle gegen Überlastung und Kurzschluss
2. Die Absicherung an der Speisestelle gegen Kurzschluss und an der Verbraucherstelle gegen Überlast!

beides sollte jeweils in die Berechnungen einbezogen werden!

Vor allem 2. ermöglicht manchmal einen halbwegs vernünftigen selektiven Aufbau (vor allem im Bereich der Versorgungsunternehmen).
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Re: Leiterquerschnitt verringern

Neuer Beitragvon Etechniker84 am Freitag 24. Februar 2012, 21:27

Hallo Winnman,

Wenn ich deine 1. Möglichkeit auf den kleinsten Querschnitt im Stromkreis auslegen sind die Abschaltbedingungen doch gegegeben.
Gibt es eine VDE, in der das so steht?

Mfg Etechniker 84
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Re: Leiterquerschnitt verringern

Neuer Beitragvon der mit den kurzen Armen am Samstag 25. Februar 2012, 08:55

Aufgabe der Sicherung ist es die Leitung zu Schützen. Eine Kette ist so Stark wie ihr schwächstes Glied.
Ein Stromkreis beginnt an der Sicherung. Wenn du die Sicherung so wählst ,dass der schwächste Leitungsabschnitt geschützt ist und die Abschaltbedingungen eingehalten sind spricht nichts dagegen im Leitungszug auch den Querschnitt ohne neue Absicherung zu verringern. Wenn durch die Sicherung der Überlastschutz gewährleistet ist, ist automatisch auch der Kurzschlussschutz gegeben. Ein Kurzschluss ist die maximale Überlastung der Leitung.
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