ich ein solches Schriftstück
Nicht eines, sondern für jeden Fall eines.
Und diese an die Geschäftsleitung adressieren und in Anwesenheit von Zeugen abgeben.
Die GL ist letzlich dafür verantwortlich, was in ihrem Laden passiert und muß für Abhilfe sorgen.
Wenn du ein gefährliches Gerät stillgelegt hast, und eine (wirklich!) leitende Persönlichkeit verlangt von dir, es wieder in Betrieb zu nehmen, dann lass dir das schriftlich und von der GL unterschrieben geben.
Du wirst dich wundern, was dann alles nicht stattfindet.
Natürlich kann man dir damit drohen daß, du dir die Papiere holen kannst, aber dann hast du immer noch das Argument, daß du keine Lust hast anstelle dieses Häuptlings in den Knast zu gehen.
Im Notfall bleibt ja noch die Meldung an die BG oder eine andere Aufsichtsbehörde, die dann u.U. für einen jähen Stopp der Vorgänge sorgt, so wie es unlängst bei einer Großbäckerei geschah.