Unterschied Schutzerdung und Potentialausgleich

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Unterschied Schutzerdung und Potentialausgleich

Neuer Beitragvon scholes11 am Sonntag 29. Juli 2012, 06:20

Hallo Leute,

ich arbeite derzeit am Thema Schutz gegen elektrischen Schlag bei Lichtsignalanlagen und da ist noch eine wichtige Frage zu den Fehlerschutzvorkehrungen offen.

Ich versteh einfach nicht den Unterschied zwischen Schutzerdung und Potentialausgleich. Habe das Gefühl überall steht etwas anderes. Sind das überhaupt zwei verschiedene Schutzvorkehrungen oder gehören sie zusammen oder sind sie gar das gleiche.

Derzeit bin ich auf dem Stand, dass der Potentialausgleich ja eine Erdung benötigt, damit alle leitfähigen Teile einer Anlage mit dem gleichen Potential, das des Erdbodens, verbunden sind. Dazu ist logischerweise eine Erdung notwendig, weil die letztlich durch den Potentialausgleich dem Schutz dient, ist es eine Schutzerdung.

Ist das soweit richtig? Oder könnt ihr mir mal genauer den Unterschied erklären?

Hoffe ihr könnt mir helfen =)
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Re: Unterschied Schutzerdung und Potentialausgleich

Neuer Beitragvon der mit den kurzen Armen am Sonntag 29. Juli 2012, 11:41

Zunächst einmal gilt Schutzpotentialausgleich ist aktuell der Stand der Technik.
Zur Unterscheidung ein Potentialausgleich soll alle leitfähige nichtaktive Teile auf gleiches Potential bringen.
Dazu kann muss er aber nicht geerdet sein.
Bei einigen Anwendungen zb Kesselbau darf er nicht geerdet sein.
Eine Schutzerdung muss die Anforderungen für den Schutz durch Abschaltung erfüllen.
Dafür sind sowohl im TT-Netz wie auch im TN-C-Netz aktive Leiter (der Neutralleiter) geerdet.
Da ein aktiver Leiter in diesen Netzen gewollt schon einen Erdschluss haben, soll der zweite Fehler zur Abschaltung führen.
Der Schutzpotentialausgleich muss also sowohl die Bedingungen des Potentialausgleiches als auch die Bedingungen für einen Schutzleiter erfüllen.
Bei einem ungestörten IT-Netz hast du einen reinen geerdeteten Potentialausgleich, der lediglich verhindert das verschiedene Betriebsmittelkörper untereinander Spannungsdiferenzen haben. Tritt nun ein Erdschluss an einem Betriebsmittel auf wird aus dem IT-Netz ein TT-Netz unabhängig davon welcher Leiter dann geerdet wird. (das kann durchaus auch ein Aussenleiter sein).
Damit wird aber der Potentialausgleich zum Schutzerder.
Ein weiterer Fehler soll zur Abschaltung führen. Beim ersten Fehler im IT-Netz kann noch keine Gefährdung auftreten, weil der Fehlerstromkreis über die Erde nicht geschlossen werden kann, das geschieht erst beim zweitem Fehler.
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Re: Unterschied Schutzerdung und Potentialausgleich

Neuer Beitragvon scholes11 am Sonntag 29. Juli 2012, 12:38

erstmal danke für deine ausführliche Antwort. Nur leider werd ich daraus nicht viel schlauer.

Ja das mit dem Potentialausgleich, dass das nicht direkt Erdpotential bedeutet vergess ich immer. Aber bei Lichtsignalanlagen muss das immer dem Erdpotential angegelichen werden. Und es liegt immer ein TN-S-System vor.

Ich versteh nun immer noch nicht was der Unterschied sein soll, wenn man eben von einem Potentialausgleich mit dem Erdpotential ausgeht.
Potentialausgleich sagt wie du schon erwähnt hast, alle leitfähigen nichtaktive Teile auf gleiches Potential zu bringen. Da dies aber das Erdpotential ist, ist es doch in dem Fall gleich der Schutzerdung. Schutzerdung ist ja auch nichts anderes als eine Verbindung aller leitfähigen nichtaktiven Teile mit dem Erdpotential.
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Re: Unterschied Schutzerdung und Potentialausgleich

Neuer Beitragvon der mit den kurzen Armen am Sonntag 29. Juli 2012, 13:14

Da irrst du Dich. Potentialausgleich soll nur alle Teile auf gleiches Potential bringen. Im Idealfall auf Erdpotential. Was aber nicht gleichzusetzen mit Abschaltung ist . Eine Schutzerdung soll im Fehlerfall zur Abschaltung führen, und damit den Potentialunterschied auf Null bringen.
Eben wegen den Widersprüchen wurde ja der Schutzpotentialausgleich eingeführt mit Hauptaugenmerk auf Schutz. Da hier die Forderung eben in Richtung Schutzleiter geht ist die Forderung wesentlich höher anzusetzen, das betrifft die Leiterfarbe, (Gelb/grün) den Mindestquerschnitt und vor allem die Erdungswiderstände.
Der Schutzpotentialausgleichsleiter ist in erster Linie ein Schutzleiter und erst danach in zweiter Linie ein Potentialausgleichsleiter. Für den Potentialausgleich würden 0,75mm² völlig ausreichen für einen Schutzleiter aber in den seltensten Fällen.
Bei den Lichtsignalanlagen besteht alwo wie in allen neuen Anlagen die Forderung nach Schutzpotentialausgleich!
Das bedeutet alle Potentialausgleichsleiter sind Schutzleiter und als solche auch zu behandeln!
Zuletzt geändert von der mit den kurzen Armen am Sonntag 29. Juli 2012, 13:28, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Unterschied Schutzerdung und Potentialausgleich

Neuer Beitragvon scholes11 am Donnerstag 16. August 2012, 06:18

Tut mir leid das ich mich jetzt erst melde.. Aber denke habe es verstanden hatte auch noch mal ein Gespräch mit jemanden, der an den Normen aktiv mitarbeitet und der hat es mir auch nochmas erklärt.

Und viele Dank für die ausführliche Erklärung :)
Zuletzt geändert von scholes11 am Donnerstag 16. August 2012, 06:19, insgesamt 1-mal geändert.
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