Die Zähler sind in der Regel Eigentum des EVU und das bestimmt was da für ein Zähler reinkommt nicht der Kunde. Normaler Werdegang : Eingetragener Elektrobetrieb wird mit der Änderung der Anlage vom Kunden beauftragt. Der Elektrobetrieb stimmt mit dem EVU von der Leistungserhöhung bis zum Zählertausch und evl notwendige Forderungen des EVU ab. Du als Kunde kannst lediglich beim EVU anfragen ob eine Leistungserhöhung und eine Umstellung auf Drehstrom möglich ist.
Natürlich bekomme ich die Leistungserhöhung die liegt bereits in meinem HAK.
Nein da kann zwar ein Drehstromanschluss reinkommen aber trotzdem ist keine Leistungserhöhung möglich!
Teilweise ist sogar bei Wechselstromanschlüssen da schon Feierabend.
von wegen von 35 A auf 63 A NH wechseln.
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst das von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!