Guten Tag,
ich bin seit ein paar Wochen in einen großen Krankenhaus und Pflegeheimkomplex als technischer Leiter angestellt. Unter den 18 Haushandwerkern befinden sich 4 Elektrofachkräfte welche die vorgeschriebenen Fristen für die Überprüfung BGV A3 aber auch den anderer sicherheitsrelevanten Anlagen(BMA, RWA, Sicherheitsbeleuchtung usw.) in den Kliniken kaum einhalten können.
Meine Aufgabe ist unteranderen die Planung des Personaleinsatzes für die E –Fachkräfte.
Ich besitze die Qualifikation eines Elektroinstallateurmeisters. Im Unternehmen gibt es keine VEFK( verantwortliche Elektrofachkraft).
In der Stellenbeschreibung meines Arbeitsvertrages steht unter anderen:
• Die Stelle hat sicherzustellen, dass die betreuten Objekte betriebssicher, störungsfrei, ordentlich, sauber und kundenorientiert mit ökonomischen Verfahrensweisen und Standards, entsprechend der baulichen Zulassung und den aktuellen Vorschriften, betrieben werden. Die Vorgaben und Standards des Kunden hinsichtlich der Qualitätsmanagement- und Zertifizierungssysteme sind zu erfüllen.
• Verwaltung und Instandhaltung der baulichen Anlagen, der technischen und sicherheitstechnischen Einrichtungen der Immobilien. Organisation, Umsetzung und Durchführung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und Überprüfungen. Anwendung des Standes der Technik. Umsetzung der Auflagen der Bau-,Gewerbe- Aufsicht und der Berufsgenossenschaften
Bin ich mit diesen Passus nun die VEFK?
Bedarf es nicht einer detaillierten Bestellung zur VEFK?