Hallo Community,
in meiner alten Firma haben wir die Prüfungen ortsveränderlicher Geräte durchgeführt und sämtliche analoge Zeitschaltuhren als "Nicht zulässig" durchfallen lassen! ... wenn ich mich noch richtig entsinnen kann wegen Brandschutz ( nagelt mich aber bitte nicht fest )
Nun meine Frage; gibt es eine Vorschrift nach DGUV3 die besagt dass analoge Zeitschaltuhren nicht zulässig sind?
Wenn ja, wie lautet diese?