Haushaltstechnik, Ersatzteile und Reparatur. Fragen und Antworten zur Installation.
Moderator: Moderatorengruppe
SAD hat geschrieben:Moin!Noralerweise habe solche Häuser eine Garantie von 5 Jahren
"2/5 Jahre, wenn es vertraglich festgehalten ist. Wurden bereits Gerätschaften wohlweißlich geöffnet, darin herumgestochert,..., erlischt jegliche Garantie!"d.h. auch die Pläne müssen für Haus/Wohnungsbesitzer zugänglich sein.
Heißt, die HVW muß Pläne von der Sprechanlage haben und sie bei Anforderung auch herausgeben.
" In Deinem Dunstkreis vielleicht. Eine HVW muß in erster Linie gar nichts!"Instandsetzungen von pauschalen 200€ / 760€ für ein neues Gerät,
würde ich ablehnen und einen Anwalt einschalten.
" So wie Du Dich auf breiter Front zum Laiendarsteller auf ganzer Linie machst, wird sich ein Anwalt seine Gedanken machen, was für ein ....pfosten schon wieder seine Zeit stiehlt."Anscheinend werden die Eigtümer hier nur einfach abgezockt.
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