Meister? Techniker?

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

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Meister? Techniker?

Neuer Beitragvon Trenga-Fan am Freitag 21. Januar 2005, 21:07

hallo, alle zusammen,

eine frage auf die es scheinbar unzählige antworten gibt!?
darf ein staatl. gepr. elektrotechniker für dritte z.B. haushaltsgeräte reparieren, lampen anbauen und über elektrotechnische geräte beraten?

der meister, ja der meister darf das wohl schon-der elektrotechniker kann das auch, aber darf er es denn von seiten vde und sonstiger einrichtungen her gesehen auch?

na, sehen wir mal was ihr dazu sagt...

viele grüße
uli
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Neuer Beitragvon juergen am Samstag 22. Januar 2005, 19:03

Hallo hier eine Vorgabe

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)

Zitat
"Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden"

Quelle http://www.wvv.de/service/elektrobetrie ... index.html

Meister allein reicht auch nicht, es muß ein "eingetragenen Installateur " sein.
Arbeiten an E-Anlagen dürfen nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.


http://bundesrecht.juris.de/nav/__13.html
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Neuer Beitragvon juergen am Samstag 22. Januar 2005, 19:24

Hier noch ein Links

Suche im internet begriff " Meisterzwang" da findest du noch mehr.


Zitat
"ein erleichterter Markzugang im Handwerk für Ingenieure, Hochschulabsolventen und staatlich geprüfte Techniker (§ 7 Abs. 2 HwO),"

Quelle
http://www.buhev.de/2004/07/mopo-h15.html


http://www.vnr.de/vnr/unternehmensgruen ... 12464.html
Arbeiten an E-Anlagen dürfen nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.


http://bundesrecht.juris.de/nav/__13.html
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Elektrotechnikermeister im Elektroinstallationshandwerk....

Neuer Beitragvon meisterralf am Montag 31. Januar 2005, 15:03

Moin Lüüt,

... ist die Berufsbezeichnung die ich aufgebrummt bekommen habe.

Die Handwerke wurden Ende der '90ger reformiert und Die Struktur geändert.

Allgemein für Elektroberufe: Sie Nennen sich nun alle Elektrotechnik
mit spezieller Qualifikation...

Wenn ich zB. Berufserfahrung im 'reparieren von Fernseh- und HiFi-Geräten' nachweisen kann darf ich mich als Radio- und Fernsehtechniker selbstständig machen...
(Auflagen der Innung+Nachprüfung vorrausgesetzt)

Als Elektriker...
das ging früher nicht...


Ich bin in der Handwerksrolle nicht eingetragen und auch nicht bei EVU (Stromversorger)...

Deswegen darf ich keine Inbetriebnahmen machen (Hausanschluss anmelden),
kann ich keinen Zähler beantragen.

Die nur mal so zur Info.


Herzlichste Grüße aus dem kalten hohen Norden

Ralf
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