Was darf eine Elektrofachkraft ???

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

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Was darf eine Elektrofachkraft ???

Neuer Beitragvon Thommy78 am Dienstag 27. September 2011, 10:49

hallo zusammen,

mich interessiert eine sehr brennende Frage:

was darf eine Elektrofachkraft?

zur Problematik:
Ich gelernter IT Systemelektroniker gleichzeitig Elektrofachkraft mache jetzt eine Umschulung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Der Veranstaltungstechniker ist nach seiner Ausbildung eine Elektrofachkraft.

Die IHK ist der Meinung ich muss die Prüfung zur Elektrofachkraft nochmals Ablegen. kennt sich in der Art und Weise jemand Aus ?

es ist für mich als wenn ich einen PKW Führerschein gemacht habe und ihn nochmal machen muss.

vielen dank im Vorraus
Thommy78
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Re: Was darf eine Elektrofachkraft ???

Neuer Beitragvon BernhardS am Donnerstag 29. September 2011, 05:28

Hallo,

ich bin hier der Nichtelektriker - sowas gibts auch - und kann die Frage nicht sachlich beantworten,
ein Führerscheininhaber darf aber auch nicht alles.
Beispiele: Gabelstapler, Personenbeförderung, Panzer....

Bernhard
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Re: Was darf eine Elektrofachkraft ???

Neuer Beitragvon winnman am Donnerstag 29. September 2011, 22:05

ist etwa so:
du hast einen Führerschein für Moped gemacht und willst einen 40Tonnen LKW lenken.
winnman
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Re: Was darf eine Elektrofachkraft ???

Neuer Beitragvon m0rph3u2 am Freitag 30. September 2011, 07:18

Vor ein paar Monaten war ein Softi (so'ne "24V Fachkraft" und SPS-Programmierer) bei einem unserer Projekte der Meinung, dass er die Stromwandler auf den Sammelschienen einer Hauptverteilung mit 2500A selber einbaut und das keinem der erfahrenen Monteure seiner Firma überlässt - den Mann gibt es nun nicht mehr.

zur Frage (http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft) :

... Im Anhang A der VDE 1000-10 wird explizit darauf hingewiesen, dass es eine "Elektrofachkraft, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist" nicht gibt. Das heißt, jede Elektrofachkraft gilt nur für das Gebiet auf dem sie ausgebildet wurde als Elektrofachkraft, und für andere Gebiete ggfs. als elektrotechnischer Laie.
...
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Re: Was darf eine Elektrofachkraft ???

Neuer Beitragvon ELW 2 am Freitag 30. September 2011, 14:51

Dann sag mit mal bitte was eine Elektroniker für Betriebstechnik alles darf und was nicht. Würde mich mal brennend interessieren.
MFG
Andreas

Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Was darf eine Elektrofachkraft ???

Neuer Beitragvon m0rph3u2 am Dienstag 4. Oktober 2011, 09:19

ELW 2 hat geschrieben:Dann sag mit mal bitte was eine Elektroniker für Betriebstechnik alles darf und was nicht. Würde mich mal brennend interessieren.


Falls du Elektroniker für Betriebstechnik bist, dürftest du das ja wohl selbst am besten :me:

Ich würde mal vermuten, dass du die Arbeiten durchführen darfst, für die du nachweisen kannst, dass du sie kannst ;)

Ich weiß zwar nicht so richtig auf was du mit deiner Frage hinaus willst, aber ich kann da drauf leider auch keine genauere Antwort geben. Ich finde es ist aber durchaus einleuchtend, dass es unterschiedliche Einsatzfelder gibt und geben muss, da es ja neben den Kernqualifikationen verschiedene berufspezifische Fachqualifikationen gibt.

Ich finde die Bezeichnung "Elektroniker für ..." übrigens eh ein wenig seltsam, weil für mich Elektronik eigentlich nur ein Teilbereich der Elektrotechnik ist - und zwar der, der "nicht wehtut" - sprich kleine Spannungen, wenig Leistung (mal abgesehen von Leistungselektronik versteht sich). Auch die Unterschiede zwischen den Ausbildungen für Industrie und Handwerk bzw. der einzelnen Ausbildungsberufe untereinander sind mir nicht geläufig.
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Re: Was darf eine Elektrofachkraft ???

Neuer Beitragvon ELW 2 am Dienstag 4. Oktober 2011, 20:23

Wollte einfach nur mal so fragen, den manchmal weiß ich es selber nicht :sm12:

Aber um mal auf den Elektroniker zu kommen, die Bezeichnung ist schon seltsam, den ich arbeite an Anlagen, die mal "eben" 110kV führen können. Soviel zum Thema "tut nicht weh", und wenn, dann nur ganz kurz :mrgreen:

Die alte Bez. "Starkstrom Elektriker" passte da schon besser :top:
MFG
Andreas

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Re: Was darf eine Elektrofachkraft ???

Neuer Beitragvon SAD am Sonntag 9. Oktober 2011, 14:50

Tag!
Ein Starkstrom-Elektriker reicht da auch nicht,da der auch nur bis 1000V geeicht ist.
Dazu bedarf es noch eine zusätzliche Ausbildung für Hochspannung und eine Schaltberechtigung,
welche alle mit einer Prüfung belegt werden müssen.

Ein Elektroniker lernt im Grunde genau dasselbe,wie ein E-Installateur,dennoch sind beide Berufe verschieden,
was sich auch bei der Prüfung niederschlägt.

Wenn die IHK der Meinung ist,du müßtest auch eine Prüfung zur Elektrofachkraft,ich finde diesen Ausdruck schrecklich,machen,dann kannst du nichts dagegen tun.
Falls Du nicht die gesammte Ausbildung zur Elektrofachkraft genossen,hast du ein Problem und wirst die
Prüfung kaum bestehen.
Gruß SAD
SAD
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Re: Was darf eine Elektrofachkraft ???

Neuer Beitragvon Thommy78 am Mittwoch 12. Oktober 2011, 10:41

danke erstmal für die Antworten.

Der Vergleich mit einem Führerschein war relativ doof sag ich mal: "Ich darf vom Moped bis zum 40 Tonner alles fahren. Inklusive Panzer Früher.

Ich als IT`ler steh nicht auf Wikipedia weil jeder sein Senf dazuschreiben kann und auch vieles falsch ist. ( zumindest in der IT Schiene )

aber da steht auch :
Abschnitt 5.2 der genannten DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10) enthält u. a. folgende Formulierung zur Qualifikation: Die Anforderung der fachlichen Ausbildung für bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik ist in der Regel durch den Abschluss einer der nachstehend genannten Ausbildungsgänge des jeweiligen Arbeitsgebietes der Elektrotechnik erfüllt:

a) Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zum Gesellen/Facharbeiter,
b) Ausbildung zum Handwerksmeister,
c) Ausbildung zum Industriemeister,
d) Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker,
e) Ausbildung zum Diplomingenieur, Bachelor oder Master.

Ein IT Systemelektroniker ist ein anerkannter Ausbildungsberuf mit Facharbeiterbrief inclusive Elektrofachkraft

Ich sag mal so als Fachkraft für Veranstaltungstechnik darf ich max. mit 32 A arbeiten

das musste ich auch als IT Systemelektroniker
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Re: Was darf eine Elektrofachkraft ???

Neuer Beitragvon m0rph3u2 am Mittwoch 12. Oktober 2011, 14:02

Thommy78 hat geschrieben:...
Der Vergleich mit einem Führerschein war relativ doof sag ich mal: "Ich darf vom Moped bis zum 40 Tonner alles fahren. Inklusive Panzer Früher.
...


Also ich musste schon ein bisschen schmunzeln -
Ich nehme an du hast deinen Moped-Führerschein gemacht und ohne eine weitere Ausbildung (Prüfung was auch immer) darfst du jetzt 40 Tonner mit Panzer aufm Anhänger fahren...

Thommy78 hat geschrieben:...
aber da steht auch :
Abschnitt 5.2 der genannten DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10) enthält u. a. folgende Formulierung zur Qualifikation: Die Anforderung der fachlichen Ausbildung für bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik ist in der Regel durch den Abschluss einer der nachstehend genannten Ausbildungsgänge des jeweiligen Arbeitsgebietes der Elektrotechnik erfüllt:
...


Ich hab mal den wichtigen Teil mal rot / fett markiert ...

Thommy78 hat geschrieben:...
Ich sag mal so als Fachkraft für Veranstaltungstechnik darf ich max. mit 32 A arbeiten
...


Öhm mir war so als wolltest du auf F. f. V. umschulen und solltest daher eine Prüfung ablegen - und das war doch der Stein des Anstoßes?! Versteh die Aussage daher nicht so richtig. Ob jetzt die Abgrenzung der einzelnen Ausbildungsberufe über die Stromstärken geschieht wage ich mal zu bezweifeln - aber davon hab ich keine Ahnung.

Als omniszienter IT'ler solltest du halt einfach die Prüfung ablegen, da du ja der Meinung bist, dass du das alles kannst :top: .
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Re: Was darf eine Elektrofachkraft ???

Neuer Beitragvon cmyk61 am Mittwoch 27. Juni 2012, 16:50

Hallo zusammen,

interessante Frage die da auftaucht.

Um bei dem Beispiel mit dem Führerschein zu bleiben:

Wenn man einen Führerschein frisch erworben hat, ist man noch lange kein guter Autofahrer. Man hat entsprechend wenig Erfahrung und ist eigentlich noch keine Kfz-fahr-Fachkraft - allenfalls ein Führerscheininhaber.
Dementsprechend wird man vom Chef nicht dazu abgestellt um den teuren Porsche mal eben von München nach Hamburg zu überführen. Man muss sich erst einmal beweisen und Erfahrung sammeln. Irgendwann wird der Chef seinen Segen geben und man darf als Kfz-Fahr-Fachkraft den teuren Porsche nach HH fahren. Den Ferrari wird aber nur der langjährige Kollege fahren dürfen ;-)
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Re: Was darf eine Elektrofachkraft ???

Neuer Beitragvon SAD am Samstag 30. Juni 2012, 08:19

Also ich würde mal aufs Datum der vorherigen Post achten. :lol:
Gruß SAD
SAD
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