Hallo,
folgender Fall aus der Praxis:
für die Inbetriebnahme eines Schaltschranks (19", 42HE, 400V Einspeisung, Hauptsächlich Industrie PC's. Auf der rückseitigen Montageplatte sind ein paar 24V Netzteile sowie Feldbuskomponenten, etc. montiert) verwies unser Programmierer darauf, dass es den Signalcheck der Feldbuskomponenten ja eigentlich nicht machen dürfte, da:
- er für diesen den Schaltschrank öffnen müßte
- im Schaltschrank Spannungen größer Schutzkleinspannung vorliegen
- und er dies als "staatl. gepr. Techniker für Prozessautomatisierung" nicht darf, da er keine entsprechende Elektrotechnische Aus- bzw. Weiterbildung besitzt
Da die Installation im Schaltschrank mindestens fingersicher ausgeführt ist, scheint mir das jetzt eigentlich nicht wirklich nachvollziehbar.
Ggf. könnte ich (E-Techniker) ihn noch entsprechend über die möglichen Gefahren unterrichten und unterweisen; dann dürfet der Ausführung den Inbetriebnahme doch nichts mehr entgegenstehen, oder?
Reicht die 0100 Definition "Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft
über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßen
Verhalten unterrichtet und gegebenenfalls angelernt sowie über die notwendigen
Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde." zur Ausführung der oben geschilderten Ausfgabe aus?
Vielen Dank!