Einbau Zählerschrank

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

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Einbau Zählerschrank

Neuer Beitragvon mc_ecko am Sonntag 16. September 2018, 10:04

Hallo Zusammen.
Ich habe vor einen neuen Zählerschrank im Keller zu montieren. An der Stelle wo der alte gerade ist wird der nue von der Größe her nicht passen. Auf einer anderen Seite wäre genügend Platz dafür, allerdings würde dort die Ölleitung für die Öltanks über dem Zählerschrank verlaufen.
Wasserleitungen dürfen bekanntlich nicht über einem Zählerschrank liegen. Ölleitungen würden meines erachtens genau so wenig Sinn machen. Gibt es dafür irgendwelche Vorgaben und Infos?!

Danke
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Re: Einbau Zählerschrank

Neuer Beitragvon BernhardS am Sonntag 16. September 2018, 11:20

Grundsätzlich gelten die technischen Anschlußbedingungen des Versorgers, also der Stadtwerke oder des reginalen Verteilers. Der, dem der Zähler gehört - das muss nicht die Firma sein, von der die Stromrechnung kommt. Hat jeder öffentlich ausliegen bzw. im Internet stehen.
Direkt verboten wird das nicht sein. Die Erdung der Ölleitung sollte man aber beispielsweise mal nachschauen.
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Re: Einbau Zählerschrank

Neuer Beitragvon SAD am Sonntag 16. September 2018, 13:26

@ mc_ecko
Moin!
Den Zählerschrank darfst Du nicht selbst montieren.
Einfache Elektriker oder gar Laien dürfen diese Arbeiten NICHT ausführen.
Setze Dich mit der örtlichen EVU in Verbindung.
Gruß SAD
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Re: Einbau Zählerschrank

Neuer Beitragvon Eppelein am Sonntag 16. September 2018, 13:42

Einen Zählerschrank wie vieles mehr darf man wohlweißlich selbst "montieren".

Letztendlich ist das Ganze durch einen zugelassenen, auch "einfachen" (gibt es zweifach... Elektriker) Elektriker, abzunehmen und mit einer Fertigstellung .. dem zuständigen EVU, Stadtwerke, Gemeinde mitzuteilen, dieser dann auch für die Sicherheit der wie hier erfragten etwaigen Neuanlage, gerade zu stehen hat .

Bei größeren EVU`s..., wo man nur noch über das Internet, weniger telef., komuniziert, bequemt sich kein "Prüfmeister" mehr vor Ort, um sich ein Bid von der örtlichen Lage zu machen, bzw. seine Forderungen zum Ausdruck zu bringen.

MfG
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Zuletzt geändert von Eppelein am Sonntag 16. September 2018, 13:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einbau Zählerschrank

Neuer Beitragvon SAD am Sonntag 16. September 2018, 20:38

@ Eppelein
Nicht gelesen, was der TE geschrieben hat?
Er will den alten gegen einen neuen Zählerschrank austauschen
und DAS darf er nicht.
Gruß SAD
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Re: Einbau Zählerschrank

Neuer Beitragvon BernhardS am Sonntag 16. September 2018, 20:40

Exakt. Ich war beim Versorger, wegen Weiterbetrieb von nicht mehr zeitgemäßem Altbestand bzw, Absprache weiteres Vorgehen.
Die kommen gegen eine Fallpauschale um den Zähler vom alten Einbauplatz in den neuen Kasten umzusetzen. Der Umschluß der Hauseinspeisung auf den neuen Kasten muss angekündigt werden und von einem bei ihnen bekannten Elektromeister ausgeführt werden. Dem geben die die Freigabe die Plombierung vom Anschluss zu entfernen und erwarten, daß das die neue Verplombung innerhalb der selben Woche ermöglicht wird.

Das ist alles.
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Re: Einbau Zählerschrank

Neuer Beitragvon BernhardS am Sonntag 16. September 2018, 20:41

"Exakt" bezieht sich auf das Posting darüber.
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Re: Einbau Zählerschrank

Neuer Beitragvon Eppelein am Montag 17. September 2018, 03:31

SAD hat geschrieben:@ Eppelein
Nicht gelesen, was der TE geschrieben hat?
Er will den alten gegen einen neuen Zählerschrank austauschen
und DAS darf er nicht.


Moin SAD,

richtig - überlesen - sorry

MfG
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Re: Einbau Zählerschrank

Neuer Beitragvon mc_ecko am Montag 17. September 2018, 17:51

Das es ein, beim EVU eingetragener Meisterbetrieb machen muss, ist schon klar. Darum ging es ja auch gar nicht.
Wollte mir nur vorab schonmal Gedanken machen wie man den Zähler aufhängt und wie man die Leitungen zu den Räumen am besten legen kann. Auf der einen Seite verläuft halt diese Ölleitung, worum es in der Frage ging.

:sm12:
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Re: Einbau Zählerschrank

Neuer Beitragvon BernhardS am Montag 17. September 2018, 17:57

Was wissen wir genau?

Die Frage war, ob man einen Zählerschrank unter einer Ölleitung anbringen darf.
Wir wissen, schon nicht mehr so ganz genau, daß er den Schrank selbst an der Wand anbringen möchte. Ich möchte mal die Vorschrift sehen, die es einem verwehrt einen Kasten an eine Wand zu dübeln.
Ganz im Gegenteil: Das Regelwerk sieht es durchaus vor, daß untergeordnete Arbeiten von nicht ausgebildeten Kräften und teilweise auch von eingewiesenen, also angelernten Kräften ausgeführt werden.
Was wir nicht wissen - oder steht das irgendwo zu lesen? - Will der Fragesteller den Kasten selbst verdrahten, selbst anzuschließen?
Immerhin frägt er vorher. Er ist also nicht völlig leichtfertig und hat Anspruch auf die Vermutung er würde umsichtig vorgehen.
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Re: Einbau Zählerschrank

Neuer Beitragvon Eppelein am Montag 17. September 2018, 19:24

Wohlweißlich kann und darf ein Versierter und nicht zugelassener Elektriker Zähleranlagen auswechseln.
Eingriffe wie in Hausanschluß, Querschnittsverteiler ...., sprich, alles was vor der Messung , obliegen selbstverständlich einem Zugelassenem, keine Frage.

Die andere Seite ist die, wer hält den Kopf hin und wer schließt das Ganze ab?
Nicht wenige Anlagen werden in Eigenregie erstellt und für die Fertigstellung/Abnahme/Zählerbeantragung/Auswechselung... wird ein Dummer gesucht........

MfG
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Re: Einbau Zählerschrank

Neuer Beitragvon SAD am Dienstag 18. September 2018, 00:32

Moin!
Heutzutage darf man sein eigenes Haus komplett selbst verdrahten.
Und zwar mit Zählerschrank und sämtlichen Sicherungen usw.

Dafür gibt es Hilfestellungen bzw. Kurse direkt beim Bauträger.
Wenn man sich nicht gerade ganz dusselig anstellt, bekommt das jeder Laie gebacken.

ABER, genau wie Eppelein geschrieben hat, braucht man dann einen dummen,
eingetragenen Meister, der die ganze Anlage durch klingelt und abnimmt.

Was gleichbedeutend ist, das dieser dann die Verantwortung übernehmen muß,
falls was schlimmes passiert.

Was man vorher eingespart hat, zahlt man dann für die Abnahme drauf.
Der Zähler kommt von der örtlichen EVU und wird von denen auch angeschlossen,
wenn alles in Ordnung ist.

Ich weiß nicht, wie es bei Euch so gehandhabt wird, aber hier muß man nachweisen,
das alle Vorschriften eingehalten wurden und das alles ordnungsgemäß funktioniert.

Das wird hier von der EVU gleich nach Zählereinbau und HA freigabe überprüft.

Leider ist es immernoch üblich, das die einzelnen Bundesländer teilweise
eigene Vorschriften haben. Beispiel: in Hessen gibt es andere Vorschriften,
wie ein Zählerschrank aufgebaut sein muß, als in Niedersachsen.

Ich kann mir vorstellen, das es im Seppelhosenland auch wieder anders ist. :lol:

Jeder echte Handwerksbetrieb in DE hat so ein kleines braunes Büchlein,
das kann sich ein ortsfremder E-Fachmann dort unentgeldlich abholen.

Dort stehen die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes drin.
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Für den TE: Die Heizöl-Leitung darf über den Zählerschrank geführt werden.
Aber sie muß geerdet sein und so abgesichert, das bei einem Bruch o.ä. kein
Öl in den Zählerschrank gelangen kann.

Ferner darf der Zählerschrank nicht an einer Außenwand sitzen,
der Raum muß gut belüftet (Öl-Dämpfe) sein und es darf keine Feuchtigkeit
in den Zählerschrank gelangen.
Gruß SAD
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